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Alle Updates zu EBA-Leitlinien zur Diversifizierung des Retail-Portfolios im KSA (Art. 123 CRR)
Eigenmittel & AufsichtsrechtMitteilungBaFinAufsichtsmitteilung 07/2026

Übergangsfrist für Rundschreiben zu Diversifizierungsmethoden im Mengengeschäft (Aufsichtsmitteilung 07/2026)

BaFinEBA/GL/2026/02, BaFin-RS 04/2026 (BA), EU

Die BaFin gewährt eine Übergangsfrist für die Anwendung des Rundschreibens 04/2026 (BA) zur Konkretisierung verhältnismäßiger Diversifizierungsmethoden im Mengengeschäft gemäß Artikel 123 Absatz 1 CRR. Dieses Rundschreiben hatte die EBA/GL/2026/02 in die Verwaltungspraxis der BaFin übernommen.

Die Übergangsfrist wurde eingeräumt, da die unverzügliche technische Implementierung der im Rundschreiben eingeführten Granularitätskriterien für die Privilegierung des Mengengeschäfts teilweise nicht umsetzbar ist. Kreditinstitute sollen dadurch in die Lage versetzt werden, stabile Anwendungssysteme sicherzustellen. Die generelle Regelung des Artikels 123 Absatz 1 CRR bleibt von der Übergangsfrist unberührt und muss weiterhin beachtet werden.

Die Aufsichtsmitteilung richtet sich an Kreditinstitute im Sinne der CRR und gilt bis einschließlich 31.12.2026. Bis zu diesem Datum wird die Anwendung des Rundschreibens 04/2026 (BA) ausgesetzt.

Zum Rahmenwerk: EBA-Leitlinien zur Diversifizierung des Retail-Portfolios im KSA (Art. 123 CRR)

Wann ein Retail-Portfolio im Kreditrisiko-Standardansatz ausreichend diversifiziert ist, um das Risikogewicht von 75 % für Mengengeschäft zu nutzen: Granularitätskriterium von 0,2 % je Kreditnehmer(einheit) mit proportionaler Erleichterung und Regeln für verbriefte Retail-Positionen.

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