Wertpapiergeschäft & AnlegerschutzDelegierte VOEU-AmtsblattDel. VO (EU) 2019/564
Änderung der RTS zu Einschüssen: neue Frist der Brexit-Übergangsregel (Art. 11 Abs. 15 EMIR)
VO (EU) 648/2012, VO (EU) 2024/2987, EU
Passt die Frist der Brexit-Übergangsregel für von britischen auf EU-Gegenparteien übertragene, nicht geclearte OTC-Derivate an die Verschiebung des Austrittsdatums an. Inhaltlich ändert sich an der Ausnahme von den Einschussregeln nichts; mit dem Austrittsabkommen blieb sie weitgehend ohne praktische Bedeutung.
Zum Rahmenwerk: EMIR: Derivate und zentrales Clearing
Regeln für Derivategeschäfte: Clearingpflicht über zentrale Gegenparteien, Risikominderung und Einschusspflichten für nicht geclearte OTC-Derivate sowie Meldung aller Kontrakte an Transaktionsregister.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu EMIR: Derivate und zentrales Clearing
- 29.10.2026Konsultation zu Margenanforderungen für nicht zentral abgewickelte Derivate (Ares(2026)10142916)
- 20.10.2026Finale RTS zu Anforderungen an Post-Trade Risk Reduction Services (EMIR)
- 18.08.2026ESMA konsultiert zum Berichtsrahmen für Clearing-Aktivitäten bei anerkannten Drittland-CCPs
- 03.08.2026EBA, EIOPA und ESMA schlagen Änderungen der bilateralen Margenanforderungen vor
- 03.08.2026Finaler Bericht zur Änderung der RTS zu Initial Margin für nicht geclearte OTC-Derivate (ESA 2026 07)
- 03.08.2026Final Report der ESAs: Initial Margin unterhalb der EMIR-Schwelle (Art. 11 Abs. 15 EMIR)