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Alle Updates zu FICOD: Zusätzliche Beaufsichtigung von Finanzkonglomeraten
Eigenmittel & AufsichtsrechtDelegierte VOEU-AmtsblattDel. VO (EU) Nr. 342/2014

RTS zur Eigenmittelberechnung von Finanzkonglomeraten (Art. 49 CRR, Art. 21a FICOD)

EU-AmtsblattRL 2002/87/EG, Del. VO (EU) Nr. 342/2014, Del. VO (EU) 2015/2303, DVO (EU) 2022/2454, EU

Präzisiert, wie Finanzkonglomerate ihre zusätzliche Eigenmittelanforderung nach den Methoden der FICOD berechnen, insbesondere welche Eigenmittelbestandteile aus Bank- und Versicherungssektor anrechenbar und innerhalb der Gruppe übertragbar sind und wie sektorübergreifende Kapitalbestandteile behandelt werden. Relevant für Konglomerate und ihre Mutterunternehmen bei der Berechnung und Meldung der Eigenmittelausstattung auf Konglomeratsebene.

23.04.2014
Anwendung ab

Zum Rahmenwerk: FICOD: Zusätzliche Beaufsichtigung von Finanzkonglomeraten

Zusätzliche Beaufsichtigung von Finanzkonglomeraten aus Bank-, Wertpapier- und Versicherungssektor nach der Richtlinie 2002/87/EG (FICOD): Berechnung der Eigenmittelausstattung auf Konglomeratsebene, Risikokonzentrationen, gruppeninterne Transaktionen und deren Meldung. In Deutschland umgesetzt im Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetz (FKAG).

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