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Alle Updates zu FICOD: Zusätzliche Beaufsichtigung von Finanzkonglomeraten
Eigenmittel & AufsichtsrechtDurchführungs-VOEU-AmtsblattDVO (EU) 2022/2454

ITS zur Meldung von Risikokonzentrationen und Intragruppentransaktionen (Art. 21a FICOD)

EU-AmtsblattRL 2002/87/EG, Del. VO (EU) Nr. 342/2014, Del. VO (EU) 2015/2303, DVO (EU) 2022/2454, EU

Schafft einheitliche Meldebögen, mit denen Finanzkonglomerate dem Koordinator bedeutende Risikokonzentrationen und gruppeninterne Transaktionen melden, und ersetzt damit unterschiedliche nationale Formate. Betroffene Konglomerate müssen Datenerhebung und Meldewesen auf die neuen Templates umstellen.

08.01.2023
Anwendung ab

Zum Rahmenwerk: FICOD: Zusätzliche Beaufsichtigung von Finanzkonglomeraten

Zusätzliche Beaufsichtigung von Finanzkonglomeraten aus Bank-, Wertpapier- und Versicherungssektor nach der Richtlinie 2002/87/EG (FICOD): Berechnung der Eigenmittelausstattung auf Konglomeratsebene, Risikokonzentrationen, gruppeninterne Transaktionen und deren Meldung. In Deutschland umgesetzt im Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetz (FKAG).

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