Regulatory Radar ist kostenlos, ohne Anmeldung und ohne Paywall.
regulatoryradarvon Conformis
Alle Updates zu FICOD: Zusätzliche Beaufsichtigung von Finanzkonglomeraten
Eigenmittel & AufsichtsrechtRundschreibenBaFinRundschreiben 04/2018

Rundschreiben 04/2018 – Finanzkonglomerate-Solvabilität

BaFinRL 2002/87/EG, Del. VO (EU) Nr. 342/2014, Del. VO (EU) 2015/2303, DVO (EU) 2022/2454, EU

Die BaFin hat ein Rundschreiben zur Meldung der Finanzkonglomerate-Solvabilität veröffentlicht. Es gibt Hinweise zu den nach § 17 Abs. 2 S. 2 FKAG zu meldenden Angaben zum Nachweis einer angemessenen Eigenmittelausstattung auf Ebene eines Finanzkonglomerats.

Das Rundschreiben ersetzt die bisherigen Meldevordrucke nach der aufgehobenen FkSolV und berücksichtigt die weitreichenden Änderungen durch CRR/CRD IV und Solvency II sowie die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 342/2014 (RTS). Es beschreibt die drei Berechnungsmethoden (konsolidierter Abschluss, Abzugs- und Aggregationsmethode, Kombinationsmethode) und wesentliche Grundprinzipien wie den Ausschluss der Mehrfachberücksichtigung von Eigenmitteln und die Behandlung unzureichender Solvabilität von Tochterunternehmen. Für einen Übergangszeitraum stellt die BaFin ein neu entwickeltes Formular zur Verfügung.

Das Rundschreiben richtet sich an alle nach § 18 Abs. 1 FKAG in die Berechnung der Eigenmittel einzubeziehenden Unternehmen eines Finanzkonglomerats. Es ist für die übergeordneten Unternehmen relevant, die die Solvabilität nach den präzisierten Methoden und Grundsätzen unter Verwendung des neuen Formulars berechnen müssen.

Zum Rahmenwerk: FICOD: Zusätzliche Beaufsichtigung von Finanzkonglomeraten

Zusätzliche Beaufsichtigung von Finanzkonglomeraten aus Bank-, Wertpapier- und Versicherungssektor nach der Richtlinie 2002/87/EG (FICOD): Berechnung der Eigenmittelausstattung auf Konglomeratsebene, Risikokonzentrationen, gruppeninterne Transaktionen und deren Meldung. In Deutschland umgesetzt im Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetz (FKAG).

Übersicht und alle Updates →

Weitere Updates zu FICOD: Zusätzliche Beaufsichtigung von Finanzkonglomeraten