Konsultation zum Rundschreiben und Meldeformular für Finanzkonglomerate-Solvabilität (Konsultation 11/2017)
RL 2002/87/EG, Del. VO (EU) Nr. 342/2014, Del. VO (EU) 2015/2303, DVO (EU) 2022/2454, EU
Die BaFin konsultiert den Entwurf eines Rundschreibens und eines Meldeformulars zur Finanzkonglomerate-Solvabilität. Das Rundschreiben soll die bisherige Finanzkonglomerate-Solvabilitäts-Verordnung (FkSolV) vom 20.09.2013 ersetzen, und das neue Formular löst die bisherigen Meldevordrucke nach § 10 und den Anlagen 1-8 der FkSolV ab.
Die Neuregelung trägt der Tatsache Rechnung, dass die FkSolV auf einem Rechtsstand vor Inkrafttreten von CRR/CRD IV und Solvency II beruhte und teilweise durch die Delegierte Verordnung (EU) 2014/342 überlagert wird, die die Berechnungsmethoden präzisiert. Die Konsultation richtet sich an alle nach § 18 Abs. 1 FKAG in die Eigenmittelberechnung einzubeziehenden Unternehmen eines Finanzkonglomerats sowie sonstige interessierte Parteien.
Stellungnahmen zu dem Entwurf können bis zum 17. November 2017 schriftlich oder per E-Mail bei der BaFin eingereicht werden. Eine anschließende Anhörung ist nicht geplant.
Zum Rahmenwerk: FICOD: Zusätzliche Beaufsichtigung von Finanzkonglomeraten
Zusätzliche Beaufsichtigung von Finanzkonglomeraten aus Bank-, Wertpapier- und Versicherungssektor nach der Richtlinie 2002/87/EG (FICOD): Berechnung der Eigenmittelausstattung auf Konglomeratsebene, Risikokonzentrationen, gruppeninterne Transaktionen und deren Meldung. In Deutschland umgesetzt im Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetz (FKAG).
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu FICOD: Zusätzliche Beaufsichtigung von Finanzkonglomeraten
- 19.12.2022ITS zur Meldung von Risikokonzentrationen und Intragruppentransaktionen (Art. 21a FICOD)
- 20.02.2018Rundschreiben 04/2018 – Finanzkonglomerate-Solvabilität
- 11.12.2015RTS zu Risikokonzentration und Intragruppentransaktionen in Konglomeraten (Art. 21a FICOD)
- 03.04.2014RTS zur Eigenmittelberechnung von Finanzkonglomeraten (Art. 49 CRR, Art. 21a FICOD)