RTS zu Risikokonzentration und Intragruppentransaktionen in Konglomeraten (Art. 21a FICOD)
RL 2002/87/EG, Del. VO (EU) Nr. 342/2014, Del. VO (EU) 2015/2303, DVO (EU) 2022/2454, EU
Präzisiert die Begriffe und die Koordinierung der zusätzlichen Beaufsichtigung von Risikokonzentrationen und gruppeninternen Transaktionen in Finanzkonglomeraten, etwa wie der Koordinator bedeutende Transaktionen und Konzentrationen bestimmt und mit den übrigen Behörden zusammenarbeitet. Konglomerate müssen ihre Erfassung und Meldung dieser Positionen an den so festgelegten Kriterien ausrichten.
- 31.12.2015
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: FICOD: Zusätzliche Beaufsichtigung von Finanzkonglomeraten
Zusätzliche Beaufsichtigung von Finanzkonglomeraten aus Bank-, Wertpapier- und Versicherungssektor nach der Richtlinie 2002/87/EG (FICOD): Berechnung der Eigenmittelausstattung auf Konglomeratsebene, Risikokonzentrationen, gruppeninterne Transaktionen und deren Meldung. In Deutschland umgesetzt im Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetz (FKAG).
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu FICOD: Zusätzliche Beaufsichtigung von Finanzkonglomeraten
- 19.12.2022ITS zur Meldung von Risikokonzentrationen und Intragruppentransaktionen (Art. 21a FICOD)
- 20.02.2018Rundschreiben 04/2018 – Finanzkonglomerate-Solvabilität
- 16.10.2017Konsultation zum Rundschreiben und Meldeformular für Finanzkonglomerate-Solvabilität (Konsultation 11/2017)
- 03.04.2014RTS zur Eigenmittelberechnung von Finanzkonglomeraten (Art. 49 CRR, Art. 21a FICOD)