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Governance & AuslagerungRundschreibenBaFinRundschreiben 9/2023

Rundschreiben 9/2023 (VA) - Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit von Mitgliedern der Geschäftsleitung gemäß VAG

BaFinEBA/GL/2021/06, §§ 25c–25e KWG, BaFin-Rundschreiben 11/2025, EU+DE

Die BaFin hat das Rundschreiben 9/2023 (VA) veröffentlicht, das Erläuterungen zu den fachlichen und persönlichen Anforderungen an Mitglieder der Geschäftsleitung von Versicherungsunternehmen gemäß Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) enthält. Es präzisiert die Kriterien für die Eignung und Zuverlässigkeit dieser Personen.

Das Rundschreiben richtet sich an Versicherungsunternehmen und betrifft die Bestellung von Mitgliedern der Geschäftsleitung sowie die damit verbundenen Anzeigepflichten. Es verweist auf eine Checkliste für einzureichende Unterlagen, eine persönliche Erklärung zur Zuverlässigkeit und Hinweise zur Tätigkeitsbeschränkung von Vorstandsmitgliedern in Rechtsschutzversicherungsunternehmen. Auch wichtige Hinweise zum Einreichen von Führungszeugnissen und Gewerbezentralregisterauszügen sind enthalten.

Das Rundschreiben ist am 1. Dezember 2023 datiert und wurde zuletzt am 22. Oktober 2025 geändert. Es dient der Konkretisierung der Verwaltungspraxis der BaFin.

Zum Rahmenwerk: Fit & Proper: Eignung von Geschäftsleitern und Aufsichtsorganen

Eignungsanforderungen an Geschäftsleiter, Aufsichtsorgane und Inhaber von Schlüsselfunktionen: fachliche Qualifikation, Zuverlässigkeit, Zeitverfügbarkeit, kollektive Eignung und Diversität. Dazu Anzeige- und Prüfverfahren bei BaFin, Bundesbank und EZB. Seit dem BRUBEG (31.03.2026) gilt im KWG ein eigenes Eignungsregime für Inhaber von Schlüsselfunktionen (§ 25e KWG).

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