Konsultation zum Merkblatt Mindestzahl Geschäftsleiter nach WpIG (01-2024)
EBA/GL/2021/06, §§ 25c–25e KWG, BaFin-Rundschreiben 11/2025, EU+DE
Die BaFin hat den Entwurf eines Merkblatts zur erforderlichen Mindestanzahl von Geschäftsleitern nach dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zur öffentlichen Konsultation gestellt.
Das Merkblatt legt Kriterien fest, unter denen ein Wertpapierinstitut mindestens zwei Geschäftsleiter haben muss. Dies soll sicherstellen, dass die gesetzlichen Anforderungen an die fachliche Eignung und zeitliche Verfügbarkeit der Geschäftsleitung sowie die Organisation des Instituts gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 2 WpIG und § 41 WpIG erfüllt werden.
Die Konsultation richtet sich an alle Wertpapierinstitute mit einer WpIG-Erlaubnis sowie an Unternehmen, die ab Veröffentlichung des Merkblatts einen Erlaubnis- oder Erlaubniserweiterungsantrag stellen. Stellungnahmen können bis zum 18.03.2024 per E-Mail eingereicht werden.
Zum Rahmenwerk: Fit & Proper: Eignung von Geschäftsleitern und Aufsichtsorganen
Eignungsanforderungen an Geschäftsleiter, Aufsichtsorgane und Inhaber von Schlüsselfunktionen: fachliche Qualifikation, Zuverlässigkeit, Zeitverfügbarkeit, kollektive Eignung und Diversität. Dazu Anzeige- und Prüfverfahren bei BaFin, Bundesbank und EZB. Seit dem BRUBEG (31.03.2026) gilt im KWG ein eigenes Eignungsregime für Inhaber von Schlüsselfunktionen (§ 25e KWG).
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Fit & Proper: Eignung von Geschäftsleitern und Aufsichtsorganen
- 04.09.2026BaFin: Anzeigen für Inhaber besonderer Schlüsselfunktionen, MVP-Portal ab dem 4. Quartal 2026
- 30.03.2026BRUBEG in Kraft: Fit & Proper für Inhaber von Schlüsselfunktionen im KWG (§ 25e KWG)
- 25.02.2026EBA und ESMA konsultieren überarbeitete Fit-&-Proper-Leitlinien
- 22.10.2025Rundschreiben 11/2025 (BA) zu den Mitgliedern der Geschäftsleitung sowie von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß KWG
- 22.10.2025BaFin-Rundschreiben 11/2025: neue Fit-&-Proper-Anforderungen an Geschäftsleiter und Aufsichtsorgane nach KWG
- 07.10.2024BaFin-Merkblatt zur fachlichen Eignung von Aufsichtsorganen nach KAGB