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Alle Updates zu Fit & Proper: Eignung von Geschäftsleitern und Aufsichtsorganen
Governance & AuslagerungMeldungBundesbank

Eignungsprüfung (Fit and Proper – FAP) für Geschäftsleiter und Schlüsselfunktionen

BundesbankEBA/GL/2021/06, §§ 25c–25e KWG, BaFin-Rundschreiben 11/2025, EU+DE

Die Bundesbank erläutert die Anforderungen an die Eignungsprüfung (Fit and Proper – FAP) für Geschäftsleiter, Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen sowie Inhaber von Schlüsselfunktionen in beaufsichtigten Instituten. Diese Personen müssen fachlich geeignet, persönlich zuverlässig und ausreichend zeitlich verfügbar sein.

Die Anforderungen gelten für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute nach KWG, Zahlungs- und E-Geld-Institute nach ZAG sowie Wertpapierinstitute nach WpIG. Institute müssen der Aufsichtsbehörde und der Bundesbank die Bestellung und das Ausscheiden dieser Personen unverzüglich anzeigen. Für große Unternehmen nach § 1 Abs. 1c KWG sind zusätzliche Anzeigepflichten und Fristen zu beachten.

Mit dem Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz werden nun auch Inhaber besonderer Schlüsselfunktionen (Leiter der internen Kontrollfunktionen und Leiter Finanzen) in großen Unternehmen von den aufsichtlichen Eignungsprüfungen erfasst. Deren Ernennung und Abberufung sowie neue relevante Tatsachen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.

Zum Rahmenwerk: Fit & Proper: Eignung von Geschäftsleitern und Aufsichtsorganen

Eignungsanforderungen an Geschäftsleiter, Aufsichtsorgane und Inhaber von Schlüsselfunktionen: fachliche Qualifikation, Zuverlässigkeit, Zeitverfügbarkeit, kollektive Eignung und Diversität. Dazu Anzeige- und Prüfverfahren bei BaFin, Bundesbank und EZB. Seit dem BRUBEG (31.03.2026) gilt im KWG ein eigenes Eignungsregime für Inhaber von Schlüsselfunktionen (§ 25e KWG).

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