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GeldwäschepräventionUrteilEuGHC-684/24, C-685/24

EuGH-Urteil: Öffentlicher Zugang zu Daten über wirtschaftliche Eigentümer von Treuhandverträgen (C-684/24, C-685/24)

EuGHGwG, DE

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass der öffentliche Zugang zu Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer von Treuhandverträgen italienischen Rechts mit EU-Recht vereinbar ist, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Dies dient dem legitimen Ziel der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch erhöhte Transparenz.

Die Entscheidung betrifft Treuhandgesellschaften, die nach der Vierten Geldwäscherichtlinie verpflichtet sind, Informationen über wirtschaftliche Eigentümer bereitzustellen. Der EuGH bestätigt, dass die italienische Gesetzgebung, die diese Pflichten auf Treuhandgesellschaften anwendet, auch wenn kein Eigentumsübergang stattfindet, im Rahmen des Gestaltungsspielraums liegt. Auch die Zuständigkeit der Handelskammern für Ausnahmen vom Zugang wird nicht beanstandet, sofern ein vorläufiger gerichtlicher Rechtsschutz gewährleistet ist.

Dieses Urteil ist relevant für Finanzunternehmen und Treuhänder, die mit Treuhandverträgen nach italienischem Recht arbeiten, da es die Transparenzanforderungen und den öffentlichen Zugang zu Daten über wirtschaftliche Eigentümer bestätigt. Es unterstreicht die Bedeutung der Geldwäschebekämpfung und die Notwendigkeit, entsprechende Informationen zugänglich zu machen.

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Das deutsche Geldwäschegesetz mit Sorgfalts-, Melde- und Aufzeichnungspflichten, das derzeit an das EU-Regelwerk angepasst wird.

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