Auslegungshilfe zur Institutsvergütungsverordnung
InstitutsVergV, WpI-VergV, § 25a KWG, CRD, DE
Die BaFin hat eine Auslegungshilfe zur Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) veröffentlicht. Diese soll Finanzinstituten Orientierung bei der Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen an ihre Vergütungssysteme geben.
Die Auslegungshilfe konkretisiert die Vorgaben der InstitutsVergV, insbesondere im Hinblick auf die Compliance-Funktion. Sie ist für alle Institute relevant, die unter den Anwendungsbereich der InstitutsVergV fallen, und unterstützt diese bei der Gestaltung und Überprüfung ihrer Vergütungssysteme, um die Einhaltung der regulatorischen Anforderungen sicherzustellen.
Zum Rahmenwerk: Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV)
Vergütungsaufsicht für Institute: angemessene, nachhaltige Vergütungssysteme, Identifizierung von Risikoträgern, Zurückbehaltung und Rückforderung variabler Vergütung, Vergütungskontrollausschuss und Offenlegung; für Wertpapierinstitute gilt die WpI-Vergütungsverordnung.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV)
- 30.03.2026InstitutsVergV 5.0: BRUBEG passt die Vergütungsverordnung an die CRD VI an
- 27.03.2025BaFin-Allgemeinverfügung zu Diversitätsanzeigen zum 31.12.2024 (EBA/GL/2023/08)
- 21.06.2023BaFin konsultiert FAQ-Entwurf zur Institutsvergütungsverordnung (Konsultation 10/2023)
- 31.03.2023BaFin-Allgemeinverfügung zu Vergütungsanzeigen für 2022 (BA 54-FR 2444-2023/0001)
- 17.02.2023Vierte Verordnung zur Änderung der Institutsvergütungsverordnung im Bundesgesetzblatt
- 24.09.2021Dritte Änderung der InstitutsVergV: Umsetzung der CRD V