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Governance & AuslagerungKonsultationBaFinKonsultation 10/2023

BaFin konsultiert FAQ-Entwurf zur Institutsvergütungsverordnung (Konsultation 10/2023)

BaFinInstitutsVergV, WpI-VergV, § 25a KWG, CRD, DE

Die BaFin hat einen Entwurf von Fragen und Antworten (FAQ) zur Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) zur Konsultation gestellt. Diese FAQ sollen die bisherige Auslegungshilfe zur InstitutsVergV vom 16. Februar 2018 ersetzen.

Die BaFin übernimmt die EBA-Leitlinien für eine solide Vergütungspolitik (EBA/GL/2021/04) in ihre Verwaltungspraxis, die mit geringfügigen, in den FAQ erläuterten Ausnahmen unmittelbar anzuwenden sind. Der FAQ-Entwurf ergänzt diese Leitlinien um Sachverhalte, die nicht von der EBA erfasst sind oder bei denen Proportionalitätsaspekte relevant sind. Die Umstellung auf das FAQ-Format ändert nichts an der bisherigen Verwaltungspraxis, sofern sie nicht in der neuen Sammlung aktualisiert wird.

Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 4. August 2023 bei der BaFin eingereicht werden. Die BaFin beabsichtigt, die eingereichten Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen und bittet um entsprechende Einwilligung zur Veröffentlichung, Weitergabe oder Verwertung.

Zum Rahmenwerk: Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV)

Vergütungsaufsicht für Institute: angemessene, nachhaltige Vergütungssysteme, Identifizierung von Risikoträgern, Zurückbehaltung und Rückforderung variabler Vergütung, Vergütungskontrollausschuss und Offenlegung; für Wertpapierinstitute gilt die WpI-Vergütungsverordnung.

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