Konsultation zur Änderung der Institutsvergütungsverordnung (05/2019)
InstitutsVergV, WpI-VergV, § 25a KWG, CRD, DE
Die BaFin konsultiert redaktionelle Änderungen der Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV). Diese werden aufgrund des Brexit-Steuerbegleitgesetzes notwendig, das das Kreditwesengesetz (KWG) ändert.
Konkret werden die Definitionen für Risikoträger in bedeutenden Instituten, deren fixe jährliche Vergütung das Dreifache der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung übersteigt, sowie für leitende Angestellte, die zur selbstständigen Einstellung oder Entlassung von Arbeitnehmern berechtigt sind, aus der InstitutsVergV in das KWG übertragen. Dies erfordert die Aufhebung der §§ 17 und 18 Absatz 2 InstitutsVergV sowie weitere redaktionelle Anpassungen. Die BaFin erhält die Erlasskompetenz für diese Änderungen vom BMF.
Die Konsultationsfrist für Stellungnahmen endete am 27. März 2019. Es war beabsichtigt, die eingereichten Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen.
Zum Rahmenwerk: Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV)
Vergütungsaufsicht für Institute: angemessene, nachhaltige Vergütungssysteme, Identifizierung von Risikoträgern, Zurückbehaltung und Rückforderung variabler Vergütung, Vergütungskontrollausschuss und Offenlegung; für Wertpapierinstitute gilt die WpI-Vergütungsverordnung.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV)
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- 17.02.2023Vierte Verordnung zur Änderung der Institutsvergütungsverordnung im Bundesgesetzblatt
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