Eigenmittel & AufsichtsrechtRundschreibenBaFinRS 06/2026 (BA)
9. MaRisk-Novelle veröffentlicht: prinzipienorientierte Neufassung mit mehr Proportionalität (RS 06/2026)
BaFin-Rundschreiben, DE
BaFin und Bundesbank haben die MaRisk grundlegend überarbeitet und deutlich verschlankt. Öffnungsklauseln für kleine und sehr kleine Institute wurden erweitert, die Proportionalitätsstufen an eine transparente Einordnung geknüpft. Umgesetzt werden zudem die EBA-Leitlinien zur Umweltszenarioanalyse (EBA/GL/2025/04) und zur internen Governance. Neue und verschärfte Anforderungen sind bis zum 01.01.2027 umzusetzen, Erleichterungen gelten sofort.
- 01.01.2027
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: MaRisk: Mindestanforderungen an das Risikomanagement
Die aufsichtliche Auslegung des § 25a KWG durch die BaFin: Organisation, Risikosteuerung, Kreditgeschäft, Handel und Auslagerung.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu MaRisk: Mindestanforderungen an das Risikomanagement
- 30.06.2026Vergleichsversion der 9. MaRisk-Novelle (Konsultationsfassung zur Veröffentlichungsfassung)
- 30.06.2026Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk 9. Novelle)
- 30.06.2026Vergleich der 8. und 9. MaRisk-Novelle (CIRCULAR)
- 01.04.2026Konsultation 02/2026: Entwurf der 9. MaRisk-Novelle
- 29.05.20248. MaRisk-Novelle: EBA-Leitlinien zu Zinsänderungs- und Credit-Spread-Risiken im Anlagebuch umgesetzt (RS 06/2024)
- 29.06.20237. MaRisk-Novelle: EBA-Leitlinien zur Kreditvergabe, ESG-Risiken, Immobiliengeschäfte und Modellrisiken (RS 05/2023)