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Alle Updates zu MaRisk: Mindestanforderungen an das Risikomanagement
Eigenmittel & AufsichtsrechtRundschreibenBaFinRS 06/2026 (BA)

9. MaRisk-Novelle veröffentlicht: prinzipienorientierte Neufassung mit mehr Proportionalität (RS 06/2026)

BaFinBaFin-Rundschreiben, DE

BaFin und Bundesbank haben die MaRisk grundlegend überarbeitet und deutlich verschlankt. Öffnungsklauseln für kleine und sehr kleine Institute wurden erweitert, die Proportionalitätsstufen an eine transparente Einordnung geknüpft. Umgesetzt werden zudem die EBA-Leitlinien zur Umweltszenarioanalyse (EBA/GL/2025/04) und zur internen Governance. Neu ist das Modul AT 4.3.4 „Verwendung von Modellen“, das ausdrücklich auch für automatisierte Modelle und künstliche Intelligenz gilt: Eignungsprüfung vor dem Einsatz, Datenqualität, Regeln für Überschreibungen, regelmäßige Validierung und Erklärbarkeit der Wirkungszusammenhänge zwischen Ein- und Ausgangsgrößen – etwa bei Scoring-, Risikoklassifizierungs-, Stresstest- und Bewertungsmodellen. Neue und verschärfte Anforderungen sind bis zum 01.01.2027 umzusetzen, Erleichterungen gelten sofort.

01.01.2027
Anwendung ab

Zum Rahmenwerk: MaRisk: Mindestanforderungen an das Risikomanagement

Die aufsichtliche Auslegung des § 25a KWG durch die BaFin: Organisation, Risikosteuerung, Kreditgeschäft, Handel und Auslagerung.

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