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Wertpapiergeschäft & AnlegerschutzAllgemeinverfügungBaFin

BaFin: Aufschub der Nachhandelstransparenz für Bundesrepublik-Schuldtitel (MiFIR)

BaFinRL 2014/65/EU, VO 600/2014, EU

Die BaFin hat eine Allgemeinverfügung zu den Nachhandelstransparenzanforderungen für Schuldtitel der Bundesrepublik Deutschland erlassen. Diese gestattet einen zusätzlichen Aufschub der Veröffentlichung des Volumens einzelner Geschäfte mit diesen Schuldtiteln bis zum Ende des jeweiligen Handelstags.

Die Regelung betrifft Schuldtitel der Bundesrepublik der Gruppe 1 bei Geschäften der Kategorie 1 (mittelgroße Geschäfte mit liquiden Instrumenten) gemäß RTS 2. Sie dient dazu, die umfassende Transparenz des Marktgeschehens mit den Interessen der Liquiditätsgeber an der Vermeidung unangemessener Risiken in Einklang zu bringen und mögliche Fehlsignale sowie nachteilige Auswirkungen auf die Liquidität zu vermeiden. Die BaFin folgt damit einer europaweiten Abstimmung mit der ESMA und anderen Mitgliedstaaten.

Diese Allgemeinverfügung wird zum 4. Mai 2026 wirksam und kann von der BaFin jederzeit widerrufen werden.

Zum Rahmenwerk: MiFID II / MiFIR

Wohlverhaltensregeln, Geeignetheits- und Angemessenheitsprüfung, Kostenausweis, Produktgovernance und Handelstransparenz.

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