BaFin-Aufsichtsmitteilung zum Inkrafttreten des PFOF-Verbots in Deutschland (05/2026)
RL 2014/65/EU, VO 600/2014, EU
Die BaFin hat eine Aufsichtsmitteilung zum vollständigen Inkrafttreten des Payment for Order Flow (PFOF)-Verbots in Deutschland veröffentlicht. Seit dem 1. Juli 2026 ist die Annahme von Zuwendungen Dritter für die Weiterleitung von Kundenaufträgen an Handelsplätze auch für inländische Wertpapierfirmen im Verhältnis zu inländischen Kunden untersagt.
Das Verbot, das bereits seit dem 28. März 2024 im grenzüberschreitenden Verkehr gilt, soll Interessenkonflikte bei der Auswahl von Ausführungsplätzen beseitigen und die Qualität der Auftragsausführung für Retail-Kunden verbessern. Die BaFin erwartet von Wertpapierfirmen, dass sie ihre Geschäftsmodelle entsprechend anpassen und keine Umgehungsgestaltungen nutzen. Als regelkonform gelten beispielsweise die Abwicklung von Kundenaufträgen im Eigenhandel als systematischer Internalisierer oder Market Maker, sofern die MiFID II-Anforderungen an die bestmögliche Ausführung eingehalten werden. Auch produktbezogene Vertriebsvergütungen für Primärmarktprodukte sind nicht vom Verbot erfasst.
Die Aufsichtsmitteilung gilt bis zum 30. Juni 2029 und wird bei Bedarf angepasst, etwa bei weiteren Konkretisierungen durch die EU-Kommission oder ESMA. Wertpapierfirmen müssen zudem die von ESMA veröffentlichten Q&As der EU-Kommission zum PFOF-Verbot beachten.
Zum Rahmenwerk: MiFID II / MiFIR
Wohlverhaltensregeln, Geeignetheits- und Angemessenheitsprüfung, Kostenausweis, Produktgovernance und Handelstransparenz.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu MiFID II / MiFIR
- 15.10.2026ESMA aktualisiert Transparenzhandbuch für OTC-Derivate und Tick-Größen-Regime
- 23.07.2026Compliance-Tabelle zu MiFID II Angemessenheits- und Execution-Only-Leitlinien (ESMA35-43-3327)
- 23.07.2026Neue RTS zu den Grundsätzen der Auftragsausführung (Best Execution)
- 16.04.2026BaFin: Aufschub der Nachhandelstransparenz für Bundesrepublik-Schuldtitel (MiFIR)
- 20.03.2026Auswirkungen des EuGH-Urteils zu „Acting in Concert“ auf § 34 WpHG und § 30 WpÜG (Aufsichtsmitteilung Nr. 02/2026)
- 09.02.2026Standortfördergesetz: MiFIR-Review, Listing Act und CSDR-Refit im deutschen Recht umgesetzt