BaFin-Konsultation zu Mindestanforderungen an das Risikomanagement von ZAG-Instituten (ZAG-MaRisk)
BaFin-Rundschreiben 07/2024 (BA), DE
Die BaFin hat den Entwurf eines Rundschreibens zu den Mindestanforderungen an das Risikomanagement von ZAG-Instituten (ZAG-MaRisk) zur Konsultation gestellt. Dieses Rundschreiben soll auf Grundlage von § 27 Abs. 1 ZAG einen flexiblen und praxisnahen Rahmen für die Ausgestaltung einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation vorgeben.
Das Rundschreiben richtet sich an alle Institute im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG). Es präzisiert zudem die Sicherungsanforderungen gemäß §§ 17 und 18 ZAG sowie die Regelungen zu Auslagerungen nach § 26 ZAG.
Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 15. Januar 2024 bei der BaFin eingereicht werden. Die BaFin beabsichtigt, die eingereichten Stellungnahmen zu veröffentlichen, sofern die Einreichenden dem zustimmen.
Zum Rahmenwerk: ZAG-MaRisk: Risikomanagement für Zahlungs- und E-Geld-Institute
Die aufsichtliche Auslegung des § 27 Abs. 1 ZAG durch die BaFin: erstmals eigene Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Zahlungs- und E-Geld-Instituten, einschließlich Vorgaben zur Sicherung von Kundengeldern (§§ 17, 18 ZAG) und zu Auslagerungen (§ 26 ZAG).
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