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Alle Updates zu ZAG-MaRisk: Risikomanagement für Zahlungs- und E-Geld-Institute
Eigenmittel & AufsichtsrechtRundschreibenBaFinRundschreiben 08/2023

Rundschreiben 08/2023 - Überwachung und Governance von Bankprodukten im Privatkundengeschäft

BaFinBaFin-Rundschreiben 07/2024 (BA), DE

Die BaFin hat ihr Rundschreiben 08/2023 zur Überwachung und Governance von Bankprodukten im Privatkundengeschäft aktualisiert. Die Aktualisierung erfolgte anlässlich der Veröffentlichung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement von ZAG-Instituten (ZAG-MaRisk).

Das Rundschreiben richtet sich an Produkthersteller und -vertreiber von Bankprodukten, insbesondere (Immobiliar-)Verbraucherdarlehensverträgen, Einlagenprodukten und Zahlungsdiensten. Es konkretisiert, wie diese Unternehmen ihre Produkte überwachen und die Produkt-Governance gestalten müssen. Durch die Aktualisierung werden nun auch die ZAG-MaRisk in den relevanten Vorschriften des Rundschreibens berücksichtigt, was die Anforderungen an das Risikomanagement für ZAG-Institute erweitert.

Die Aktualisierungen bezüglich der ZAG-MaRisk sind zum 1. Januar 2025 zu beachten. Redaktionelle Anpassungen im Anwendungsbereich des Rundschreibens sind bereits am 30. August 2024 in Kraft getreten.

Zum Rahmenwerk: ZAG-MaRisk: Risikomanagement für Zahlungs- und E-Geld-Institute

Die aufsichtliche Auslegung des § 27 Abs. 1 ZAG durch die BaFin: erstmals eigene Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Zahlungs- und E-Geld-Instituten, einschließlich Vorgaben zur Sicherung von Kundengeldern (§§ 17, 18 ZAG) und zu Auslagerungen (§ 26 ZAG).

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