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EuGH

VO (EU) 2022/1925, EU

Gesetz über digitale Märkte (DMA)

4 Updates1 in den letzten 30 TagenStand 02.09.2026seit 12.10.2022

02.09.2026
UrteilNeuEuGH

Gericht bestätigt: Microsoft Edge kein Torwächter-Dienst

Das Gericht der EU weist die Klage von Opera Norway (Rechtssache T-357/24) in vollem Umfang ab und bestätigt, dass die Kommission Microsoft zu Recht nicht als Torwächter für den Browser Edge benannt hat – u. a. wegen geringer Nutzerzahl und fehlender eigenständiger Kontrolle über die Browser-Engine. Das Urteil konkretisiert die Kriterien für die Torwächter-Benennung von Plattformdiensten.

Original öffnen: curia.europa.eu
06.03.2024
MitteilungEU-Kommission

Torwächter-Pflichten treten in Kraft

Sechs Monate nach der Benennung müssen Alphabet, Amazon, Apple, ByteDance, Meta und Microsoft die DMA-Pflichten für ihre insgesamt 22 benannten Kern-Plattformdienste vollständig einhalten, u. a. Interoperabilität, Wahlfreiheit bei Zahlungs- und Wallet-Funktionen und das Verbot der Selbstbegünstigung.

Original öffnen: ec.europa.eu
06.09.2023
12.10.2022
VerordnungEU-AmtsblattVO (EU) 2022/1925

DMA im Amtsblatt veröffentlicht: Verordnung über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor

Die am 14.09.2022 erlassene Verordnung tritt am 01.11.2022 in Kraft und gilt ab dem 02.05.2023. Sie verpflichtet als 'Torwächter' benannte Betreiber zentraler Plattformdienste u. a. zu Interoperabilität (auch bei NFC-/Zahlungsfunktionen), verbietet Selbstbegünstigung und schreibt fairen Zugang zu App Stores und Suchmaschinen vor.

Anwendung ab 02.05.2023
Original öffnen: eur-lex.europa.eu