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Übersicht: Wertpapiergeschäft & Anlegerschutz
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EU-Amtsblatt

Marktmissbrauchsverordnung

VO (EU) 596/2014, EU

Mehr zum Rahmenwerk

Die Marktmissbrauchsverordnung verbietet Insidergeschäfte, deren Empfehlung sowie Marktmanipulation und verpflichtet Emittenten zur unverzüglichen Ad-hoc-Veröffentlichung von Insiderinformationen, sofern kein Aufschubgrund vorliegt.

Flankierend gelten Pflichten zu Insiderlisten, Eigengeschäften von Führungskräften (Managers' Transactions) und Handelsverbotszeiträumen. Wertpapierdienstleister müssen verdächtige Aufträge und Geschäfte über STOR-Meldungen an die Aufsicht melden.

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Updates gesamt
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Letzte 30 Tage
01.08.2026
Letzte Änderung
28.08.2025
Ältester Eintrag
01.08.2026
28.08.2025