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EU-Amtsblatt

VO (EU) 1286/2014 ↗, EU

PRIIPs: Basisinformationsblatt

5 Updates0 in den letzten 30 TagenStand 27.07.2026seit 09.12.2014

Mehr zum Rahmenwerk

Die PRIIPs-Verordnung verlangt für verpackte Anlageprodukte und Versicherungsanlageprodukte ein maximal dreiseitiges Basisinformationsblatt (KID) mit standardisierten Angaben zu Risiko, Performance-Szenarien und Kosten.

Das KID muss Privatkunden rechtzeitig vor Vertragsschluss zur Verfügung stehen und laufend aktualisiert werden. Die Methodik der Szenarien und Kostendarstellung ist in technischen Standards detailliert geregelt und Gegenstand fortlaufender Überarbeitung.

27.07.2026
RundschreibenBaFin08/2026

BaFin-Rundschreiben zur Einordnung von Vermögensanlagen unter PRIIPs-VO (08/2026)

Die BaFin stellt in ihrem Rundschreiben 08/2026 klar, dass Vermögensanlagen im Regelfall nicht als verpackte Anlageprodukte (PRIPs) im Sinne der PRIIPs-Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 einzustufen sind. Dies bedeutet, dass Anbieter von Vermögensanlagen in der Regel ein Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) erstellen, von der BaFin gestatten lassen und hinterlegen müssen, anstatt eines Basisinformationsblattes (BIB) nach PRIIPs-VO.

Original öffnen: bafin.de ↗
18.12.2025
20.12.2021
12.04.2017
09.12.2014