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Übersicht: Wertpapiergeschäft & Anlegerschutz
Wertpapiergeschäft & Anlegerschutznur bei Verwendung von Referenzwerten in Finanzinstrumenten oder Fonds
EuGH

Benchmark-Verordnung

VO (EU) 2016/1011, EU

Mehr zum Rahmenwerk

Die Benchmark-Verordnung regelt Erstellung, Bereitstellung und Verwendung von Referenzwerten: Administratoren benötigen eine Zulassung oder Registrierung und müssen Governance-, Methodik- und Kontrollanforderungen erfüllen. Beaufsichtigte Verwender — etwa Fondsverwalter, die Indizes nachbilden oder die Wertentwicklung daran messen, und Emittenten strukturierter Produkte — dürfen nur Referenzwerte zugelassener Administratoren einsetzen.

Verwender müssen robuste schriftliche Ausweichpläne für den Wegfall oder die wesentliche Änderung eines Referenzwerts vorhalten und in Prospekten auf die Registrierung des Administrators hinweisen. Die laufende Überarbeitung beschränkt den Anwendungsbereich künftig im Wesentlichen auf kritische und signifikante Benchmarks sowie EU-Klima-Benchmarks und erleichtert die Nutzung von Drittstaaten-Referenzwerten.

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Updates gesamt
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Letzte 30 Tage
12.02.2026
Letzte Änderung
28.04.2020
Ältester Eintrag
12.02.2026
UrteilEuGHC-471/24

EuGH-Urteil zu Informationspflichten bei kritischen Referenzwerten in Immobilienkrediten (C-471/24)

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die Informationspflicht einer Bank bei Immobilienkrediten mit variablem Zinssatz, der auf einem regulierten Referenzindex wie dem WIBOR basiert, nicht die Offenlegung der Methodik dieses Indexes gegenüber dem Verbraucher umfasst. Eine Vertragsklausel, die einen solchen Referenzindex enthält, führt grundsätzlich nicht allein zu einem erheblichen Ungleichgewicht zwischen den Parteien zum Nachteil des Verbrauchers.

Original öffnen: curia.europa.eu
28.03.2025
GesetzentwurfEU-KommissionAres(2023)1488307

Überprüfung des Anwendungsbereichs und Drittstaatenregimes der Benchmark-Verordnung (BMR)

Die Europäische Kommission prüft den Anwendungsbereich und das Drittstaatenregime der Benchmark-Verordnung (BMR). Dies ist Teil einer umfassenderen Bewertung der BMR, um deren Wirksamkeit und Angemessenheit zu beurteilen. Ziel ist es, die Auswirkungen der Verordnung auf die Finanzmärkte und ihre Fähigkeit, die Stabilität und Integrität von Benchmarks zu gewährleisten, zu analysieren.

Original öffnen: ec.europa.eu
10.12.2021
11.08.2020
28.04.2020
28.04.2020