Regulatory Radar ist kostenlos, ohne Anmeldung und ohne Paywall.
regulatoryradarvon Conformis
ÜbersichtWertpapiergeschäft & Anlegerschutznur bei Depot- oder Eigenhandelsgeschäft
EU-Amtsblatt

VO (EU) 909/2014, VO (EU) 2025/2075, EU

CSDR & Umstellung auf T+1

4 Updates0 in den letzten 30 TagenStand 20.07.2026seit 28.08.2014

Mehr zum Rahmenwerk

Die Zentralverwahrerverordnung regelt neben der Zulassung von Zentralverwahrern die Abwicklungsdisziplin: Geldbußen bei gescheiterten Abwicklungen, Meldung von Abwicklungsausfällen und die Berichterstattung über internalisierte Abwicklung. Depotbanken und Handelsteilnehmer müssen ihre Prozesse entsprechend ausrichten.

Ab dem 11.10.2027 verkürzt sich der verbindliche Abwicklungszyklus in der EU von T+2 auf T+1. Das erfordert beschleunigte Abgleich-, Bestätigungs- und Finanzierungsprozesse am Handelstag, angepasste Cut-off-Zeiten und die Koordination mit Großbritannien und der Schweiz, die zeitgleich umstellen.

20.07.2026
14.10.2025
17.03.2022
GesetzentwurfEU-KommissionAres(2020)5407019

Central securities depositories – review of EU rules

Die Europäische Kommission hat eine Überprüfung der EU-Vorschriften für Zentralverwahrer (Central Securities Depositories – CSDs) eingeleitet. Ziel ist es, die Effizienz und Sicherheit der Wertpapierabwicklung in der EU zu verbessern. Dies umfasst die Bewertung der bestehenden Verordnung (CSDR) und die Identifizierung von Bereichen, in denen Anpassungen oder Klarstellungen erforderlich sind.

Original öffnen: ec.europa.eu
28.08.2014