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Übersicht: Verbraucherschutz
Verbraucherschutznur im Privatkundengeschäft
Bundesrecht

Verbraucherschutz im Finanzgeschäft

RL (EU) 2023/2225 (CCD II), BGB, EU+DE

Mehr zum Rahmenwerk

Der Verbraucherschutz im Finanzgeschäft bündelt die zivilrechtlichen Pflichten gegenüber Privatkunden: vorvertragliche Information, Kreditwürdigkeitsprüfung, Widerrufsrechte und die AGB-Kontrolle durch die Rechtsprechung. Die neue Verbraucherkreditrichtlinie CCD II erweitert den Anwendungsbereich auf Buy-now-pay-later und Kleinkredite.

Die CCD II ist bis November 2025 umzusetzen und ab November 2026 anzuwenden; parallel treiben BGH- und EuGH-Rechtsprechung etwa zu Prämiensparverträgen, Kontoentgelten und Widerrufsinformationen die Anforderungen fort. Auch die BaFin greift Verbraucherschutzthemen zunehmend aufsichtlich auf.

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Updates gesamt
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Letzte 30 Tage
31.07.2026
Letzte Änderung
05.02.2026
Ältester Eintrag
31.07.2026
18.05.2026
GesetzBGBl

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge und zur Regelung der Förderung klimaneutraler Mobilität

Dieses Gesetz setzt die Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge in deutsches Recht um. Es wurde am 18.05.2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 139) veröffentlicht und trat am 12.05.2026 in Kraft.

Original öffnen: recht.bund.de
23.04.2026
05.02.2026
GesetzBGBl

Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts

Das Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts wurde am 05.02.2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es wurde am 03.02.2026 ausgefertigt und fällt in die Sachgebiete Bürgerliches Gesetzbuch, Investmentwesen und Versicherungsvertragsrecht.

Original öffnen: recht.bund.de