Konsultation zu den Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Kapitalverwaltungsgesellschaften (KAMaRisk)
RL (EU) 2024/927, EU
Die BaFin hat eine Konsultation zu den beabsichtigten Änderungen des Rundschreibens "Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Kapitalverwaltungsgesellschaften (KAMaRisk)" veröffentlicht. Das Rundschreiben richtet sich an alle Kapitalverwaltungsgesellschaften mit Erlaubnis nach § 17 KAGB sowie an registrierungspflichtige AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften nach § 2 Absatz 4 und 5 KAGB, insbesondere im Hinblick auf die Vergabe von Gelddarlehen und die damit verbundenen Dokumentationspflichten.
Die Anforderungen des Rundschreibens beziehen sich auf das Management wesentlicher Risiken für Investmentvermögen und Gesellschaften, wobei mindestens Adressenausfall-, Marktpreis-, Liquiditäts- und operationelle Risiken (einschließlich Rechts-, Reputations- und IKT-Risiken) als wesentlich einzustufen sind. Neu ist die explizite Berücksichtigung von ESG-Risiken als Risikotreiber bei der Beurteilung der Wesentlichkeit und der Ausgestaltung des internen Kontrollsystems. Zudem werden besondere Mindestanforderungen für AIF festgelegt, die Kredite vergeben oder in unverbriefte Darlehensforderungen investieren, mit Ausnahmen für bestimmte Gesellschafterdarlehen.
Stellungnahmen zu den Änderungen können bis zum 1. Juli 2026 bei der BaFin eingereicht werden. Die Konsultation ist für Kapitalverwaltungsgesellschaften relevant, da sie die Anforderungen an ihr Risikomanagement aktualisiert und präzisiert, insbesondere im Bereich der Kreditvergabe und der Berücksichtigung von ESG-Risiken.
- 01.07.2026
- Frist abgelaufen
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