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AIF-KVGen: Bafin schafft Transparenz bei Erlaubnisverfahren

BaFinRL (EU) 2024/927, EU

Die BaFin hat das Rundschreiben 12/2026 zu Erlaubnisverfahren für AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften nach § 22 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) veröffentlicht. Es bietet detaillierte Informationen zu den erforderlichen Dokumenten und Angaben für Antragsteller.

Dieses Rundschreiben ersetzt das Merkblatt vom 22. März 2013 (zuletzt geändert am 24. März 2025) und zielt darauf ab, mehr Transparenz zu schaffen und die Bearbeitung von Erlaubnisanträgen zu beschleunigen. Branchenstellungnahmen wurden berücksichtigt, und Anpassungen resultieren auch aus dem Fondsrisikobegrenzungsgesetz.

Das Rundschreiben ist für Kapitalverwaltungsgesellschaften relevant, die Alternative Investmentfonds (AIF) verwalten und eine Erlaubnis nach § 22 KAGB beantragen. Es soll den Antragsprozess für diese Unternehmen vereinfachen und die Anforderungen klarer definieren.

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