Rundschreiben 12/2026 (WA) - Erlaubnisverfahren für AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften nach § 22 KAGB
RL (EU) 2024/927, EU
Das Rundschreiben der BaFin präzisiert das Erlaubnisverfahren für AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften (AIF-KVG) gemäß § 22 KAGB. Es legt detaillierte Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen fest, insbesondere in Bezug auf Eigenmittel, Liquidität, Angaben zu Geschäftsleitern, bedeutend beteiligten Inhabern und engen Verbindungen.
Für AIF-KVGs bedeutet dies eine klare Richtlinie für die Antragstellung. Das Rundschreiben behandelt unter anderem die Darstellung des Geschäftsplans, der Geschäftsorganisation, interner Kontrollverfahren, der Vergütungspolitik, Auslagerungen und Anlagestrategien. Es wird erwartet, dass die Angaben zu den Arten der zu verwaltenden AIF mit dem Unternehmensgegenstand in der Satzung übereinstimmen.
Das Rundschreiben ist am 15.09.2026 in Kraft getreten. Die BaFin behält sich vor, die Erlaubnis auf bestimmte Arten von Investmentvermögen zu beschränken und empfiehlt, den Unternehmensgegenstand vorab abzustimmen.
Zum Rahmenwerk: AIFMD II und OGAW-Richtlinie
Verwaltung alternativer Investmentfonds und OGAW: Zulassung, Organisation, Auslagerung, Liquiditätsinstrumente und Verwahrstelle.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu AIFMD II und OGAW-Richtlinie
- 15.09.2026BaFin-Rundschreiben zum Erlaubnisverfahren für AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften (§ 22 KAGB)
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