BaFin-Rundschreiben zum Erlaubnisverfahren für AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften (§ 22 KAGB)
RL (EU) 2024/927, EU
Die BaFin hat ein Rundschreiben zum Erlaubnisverfahren für AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften (AIF-KVGen) nach § 22 KAGB veröffentlicht. Es konkretisiert die Anforderungen an Inhalt und Unterlagen des Erlaubnisantrags sowie Aspekte der Erlaubniserteilung. Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und Bearbeitungszeiten zu verkürzen.
Das Rundschreiben richtet sich an Unternehmen, die einen Erlaubnisantrag als AIF-KVG stellen oder beabsichtigen. Es gilt einheitlich für interne und externe AIF-KVGen sowie für Gesellschaften, die bereits nach § 44 KAGB registriert sind. Besondere Beachtung finden die Nachweise zu Eigenmitteln, Liquidität sowie die Zuverlässigkeit und fachliche Eignung der Geschäftsleiter.
Das Rundschreiben 12/2026 (WA) ist ab dem 15.09.2026 gültig und ersetzt das Merkblatt vom 24. März 2025. Merkblätter zur Eignung von Geschäftsleitern und Aufsichtsorganen bleiben unberührt.
Zum Rahmenwerk: AIFMD II und OGAW-Richtlinie
Verwaltung alternativer Investmentfonds und OGAW: Zulassung, Organisation, Auslagerung, Liquiditätsinstrumente und Verwahrstelle.
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