BaFin-Konsultation: Änderungen im KAGB durch das Fondsrisikobegrenzungsgesetz (07/2026)
RL (EU) 2024/927, EU
Die BaFin konsultiert ein Rundschreiben mit Hinweisen zu den Änderungen des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) durch das Fondsrisikobegrenzungsgesetz (FRiG). Das FRiG, das am 16. April 2026 in Kraft trat, führte umfangreiche Neuerungen ein, insbesondere die verpflichtende Einführung von Liquiditätsmanagement-Tools (LMTs) für offene Fonds.
Das Rundschreiben erläutert die Implementierung von mindestens zwei LMTs in das Liquiditätsmanagementsystem offener Investmentvermögen und geht auf allgemeine Anforderungen sowie Besonderheiten einzelner LMTs ein. Zudem behandelt es Änderungen im Erlaubnisverfahren, wie zusätzliche Angaben zu Geschäftsleitern und den Wegfall der Konnexität zwischen Finanzportfolioverwaltung und Anlageberatung/-vermittlung als Nebendienstleistungen. Auch die Kreditvergabe durch Investmentvermögen wird thematisiert. Fachbeiträge weisen auf die Auswirkungen auf Immobilien-Sondervermögen hin.
Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 6. Juli 2026 bei der BaFin eingereicht werden. Die BaFin beabsichtigt, die eingereichten Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen.
- 06.07.2026
- Frist abgelaufen
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