Grundsätze für das Management von Drittparteirisiken bei Banken
Basel Framework, BCBS 239, INT
Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) hat neue Grundsätze für das Management von Drittparteirisiken bei Banken veröffentlicht. Diese Grundsätze ersetzen ein früheres Papier von 2005 und bauen auf jüngeren BCBS-Publikationen zur operationellen Resilienz und zum Management operationeller Risiken auf. Sie decken den gesamten Lebenszyklus von Drittparteivereinbarungen ab, von der Governance und Strategie bis zur Beendigung.
Die Grundsätze richten sich an große, international tätige Banken und deren Aufsichtsbehörden in BCBS-Mitgliedsländern. Sie sollen proportional zur Größe, Komplexität, dem Geschäftsmodell und Risikoprofil der Bank sowie der Kritikalität der Drittparteivereinbarungen angewendet werden. Banken müssen umfassende Risikobewertungen durchführen, eine angemessene Due Diligence vornehmen, rechtlich bindende Verträge abschließen, Ressourcen für das Onboarding bereitstellen, die Leistung und Risiken laufend überwachen und robuste Geschäftskontinuitäts- und Exit-Pläne vorhalten.
Die Aufsichtsbehörden sollen das Drittparteirisikomanagement als integralen Bestandteil ihrer laufenden Bankenbewertung prüfen. Zudem sollen sie potenzielle systemische Risiken, insbesondere durch Konzentration bei einzelnen oder mehreren Drittanbietern, analysieren und die Koordination über Sektoren und Grenzen hinweg fördern, um systemische Risiken kritischer Drittanbieter zu überwachen.
Zum Rahmenwerk: Basler Ausschuss (BCBS): Basel-Rahmenwerk, BCBS 239 und BIS-Standards
Globale Aufsichtsstandards des Basler Ausschusses bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIS): Basel III, BCBS 239 zur Risikodatenaggregation, Grundsätze zu operationeller Resilienz, Drittparteienrisiken, Kredit- und Klimarisiken sowie der Standard für Kryptowerte. Die Standards binden Institute nicht unmittelbar, sondern wirken über EU- und deutsches Recht und zeigen früh, wohin sich die Aufsicht entwickelt.
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