Erklärung zu signifikanten Benchmarks der SIX Index AG gemäß BMR (ESMA81-1841807023-1139)
VO (EU) 2016/1011, EU
Die ESMA hat eine Mitteilung der SIX Index AG gemäß Artikel 24 Absatz 2 der Benchmark-Verordnung (BMR) erhalten. Darin wird mitgeteilt, dass die unten genannten Benchmarks den Schwellenwert von 50 Milliarden Euro gemäß Artikel 24 Absatz 1 BMR erreicht haben.
Infolgedessen veröffentlicht die ESMA diese Erklärung gemäß Artikel 24 Absatz 2 BMR, um festzulegen, dass die Benchmarks "SARON Index" und "Swiss Market Index SMI®" gemäß Artikel 24 Absatz 1 Buchstabe a BMR als signifikant eingestuft werden. Dies betrifft die SIX Index AG als Administrator mit Sitz in der Schweiz.
Die ESMA wird ihr Register aktualisieren, um die relevanten Merkmale dieser Benchmarks als signifikant gemäß Artikel 24 Absatz 2 BMR aufzunehmen.
Zum Rahmenwerk: Benchmark-Verordnung (BMR)
Anforderungen an Administratoren und beaufsichtigte Verwender von Referenzwerten wie Zinssätzen und Indizes – einschließlich Zulassung, Methodik und Ausweichplänen für den Wegfall eines Referenzwerts.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Benchmark-Verordnung (BMR)
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- 19.05.2025BMR-Review im Amtsblatt: Anwendungsbereich auf kritische und signifikante Referenzwerte verengt
- 28.03.2025Überprüfung des Anwendungsbereichs und Drittstaatenregimes der Benchmark-Verordnung (BMR)
- 10.12.2021ESMA-Bußgelder für Administratoren kritischer Benchmarks und anerkannte BMR-Administratoren aus Drittländern
- 12.02.2021BMR-Änderung: gesetzlicher Ersatz für wegfallende Referenzwerte (LIBOR-Übergang)
- 11.08.2020Überprüfung der Benchmark-Verordnung