EBA Q&A zu Meldung Z 09.01 (FMI Services) im Abwicklungsplanungs-Reporting (2026_7823)
BRRD (2014/59/EU), SRM-VO, EU
Die EBA hat eine Klarstellung zur Meldung Z 09.01 (FMI Services) im Rahmen des ITS zum Abwicklungsplanungs-Reporting veröffentlicht. Konkret geht es um die Spalte 0110 („Criticality assessment by provider“), die laut Anhang II leer bleiben darf, wenn in Spalte 0090 „Direct“ angegeben wird.
Die technische Taxonomie erlaubt es jedoch nicht, Spalte 0110 leer zu lassen, da sie Teil des Primärschlüssels ist. Die EBA stellt klar, dass Spalte 0110 weiterhin Teil des Primärschlüssels bleibt und daher nicht null sein darf. Stattdessen ist „Not applicable“ einzutragen, wenn in Spalte 0090 „Direct“ gemeldet wird. Die Anweisungen werden entsprechend angepasst.
Diese Regelung ist relevant für Kreditinstitute, die Abwicklungsplanungs-Reportings gemäß der BRRD erstellen. Sie müssen sicherstellen, dass ihre Meldungen der technischen Taxonomie entsprechen und in Spalte 0110 „Not applicable“ eintragen, wenn die Bedingung in Spalte 0090 erfüllt ist, um Validierungsfehler zu vermeiden.
Zum Rahmenwerk: BRRD: Sanierungs- und Abwicklungsrichtlinie
Sanierungs- und Abwicklungsplanung, MREL-Anforderungen und Zuständigkeit des Einheitlichen Abwicklungsausschusses.
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