BaFin: Anlage zum Beschwerdebericht nach Delegierter Verordnung (EU) 2017/565 (BT 12.2)
JC 2014/43, JC 2018/35, BaFin-RS 06/2018, EU+DE
Die BaFin hat die Anlage BT 12.2 zum Beschwerdebericht nach Artikel 26 Absatz 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 veröffentlicht. Dieses Dokument ist Teil der Verwaltungspraxis der BaFin und betrifft die Meldung von Beschwerden.
Die Regelung ist relevant für Finanzunternehmen, die unter die Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 fallen. Sie müssen die Vorgaben für die Erstellung und Einreichung des Beschwerdeberichts gemäß dieser Anlage beachten, um ihren Compliance-Pflichten nachzukommen.
Es handelt sich um ein Rundschreiben der BaFin, das die konkrete Ausgestaltung des Beschwerdeberichts festlegt.
Zum Rahmenwerk: Beschwerdemanagement: ESA-Leitlinien & BaFin-Rundschreiben
Mindestanforderungen an das Beschwerdemanagement: Beschwerdemanagementfunktion, internes Beschwerderegister, Fristen und Information der Beschwerdeführer, Auswertung für die Aufsicht; ESA-Leitlinien des Joint Committee und ihre Umsetzung im BaFin-Rundschreiben 06/2018 sowie in BT 12 MaComp.
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