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VerbraucherschutzMeldungBaFin

Konsultation zur Sachkunde bei Verbraucherdarlehen (09/2026)

BaFinRL (EU) 2023/2225 (CCD II), KWG, § 18a KWG, § 4 Abs. 1a FinDAG, EU+DE

Die BaFin konsultiert einen Entwurf zur Änderung der Immobiliar-Darlehensvergabe-Sachkunde-Verordnung. Ziel ist es, die Sachkundeanforderungen für Mitarbeiter von Kreditinstituten, die Verbraucherdarlehen vergeben, zu erweitern. Dies betrifft sowohl interne als auch externe Mitarbeiter.

Die Änderungen konkretisieren die Vorgaben des § 18a Abs. 6 des Kreditwesengesetzes, die im Zuge der zweiten EU-Verbraucherkreditrichtlinie (CCD II) angepasst wurden. Kreditinstitute müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter die erforderliche Sachkunde für die Vergabe von Allgemein-Verbraucherdarlehen nachweisen können.

Die neuen Vorgaben gelten ab dem 20. November 2026. Stellungnahmen zum Konsultationsentwurf können bis zum 27. Oktober 2026 bei der BaFin eingereicht werden.

Zum Rahmenwerk: Verbraucherschutz im Finanzgeschäft (CCD II)

Aufsichtlicher Verbraucherschutz im Kreditgeschäft: die Verbraucherkreditrichtlinie CCD II und ihre Umsetzung, Kreditwürdigkeitsprüfung, vorvertragliche Informations- und Erläuterungspflichten, Vorgaben für Werbung und Kostendarstellung, Erlaubnisfragen für Kreditgeber und Kreditvermittler sowie die BaFin-Aufsichtspraxis zum kollektiven Verbraucherschutz.

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