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Bundestag beschließt Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie 2023
RL (EU) 2023/2225 (CCD II), KWG, § 18a KWG, § 4 Abs. 1a FinDAG, EU+DE
Das Gesetz überführt die CCD II in BGB, EGBGB und KWG: erweiterter Anwendungsbereich auf Kleinkredite und Buy-now-pay-later, verschärfte Kreditwürdigkeitsprüfung, neue Werbe- und Informationsvorgaben sowie das neue Aufsichtsregime für Absatzfinanzierer (AbsFinAG). Anwendung ab 20.11.2026.
- 20.11.2026
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: Verbraucherschutz im Finanzgeschäft (CCD II)
Aufsichtlicher Verbraucherschutz im Kreditgeschäft: die Verbraucherkreditrichtlinie CCD II und ihre Umsetzung, Kreditwürdigkeitsprüfung, vorvertragliche Informations- und Erläuterungspflichten, Vorgaben für Werbung und Kostendarstellung, Erlaubnisfragen für Kreditgeber und Kreditvermittler sowie die BaFin-Aufsichtspraxis zum kollektiven Verbraucherschutz.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Verbraucherschutz im Finanzgeschäft (CCD II)
- 31.07.2026Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge im Gewerberecht
- 18.05.2026Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge und zur Regelung der Förderung klimaneutraler Mobilität
- 23.04.2026EuGH-Urteil zu Zinsberechnung bei Verbraucherkrediten (C-744/24)
- 01.04.2026Anordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden in beamtenrechtlichen Angelegenheiten auf die Gerichte und Behörden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums …
- 05.02.2026Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
- 22.12.2025Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften