Bundestag beschließt Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie 2023
RL (EU) 2023/2225 (CCD II), KWG, § 18a KWG, § 4 Abs. 1a FinDAG, EU+DE
Das Gesetz überführt die CCD II in BGB, EGBGB und KWG: erweiterter Anwendungsbereich auf Kleinkredite und Buy-now-pay-later, verschärfte Kreditwürdigkeitsprüfung, neue Werbe- und Informationsvorgaben, das neue Aufsichtsregime für Absatzfinanzierer (AbsFinAG) sowie erstmals gesetzliche Regeln für Scoring und automatisierte Entscheidungen im Datenschutzrecht. Anwendung ab 20.11.2026.
- 20.11.2026
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: Verbraucherschutz im Finanzgeschäft (CCD II)
Aufsichtlicher Verbraucherschutz im Kreditgeschäft: die Verbraucherkreditrichtlinie CCD II und ihre Umsetzung, Kreditwürdigkeitsprüfung, vorvertragliche Informations- und Erläuterungspflichten, Vorgaben für Werbung und Kostendarstellung, Erlaubnisfragen für Kreditgeber und Kreditvermittler sowie die BaFin-Aufsichtspraxis zum kollektiven Verbraucherschutz.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Verbraucherschutz im Finanzgeschäft (CCD II)
- 13.10.2026Konsultation zur Sachkunde bei Verbraucherdarlehen (09/2026)
- 29.09.2026Gezielte Konsultation zum Recht auf Vergessenwerden für Krebsüberlebende bei Finanzdienstleistungen
- 24.09.2026EuGH-Urteil: Unfaire Preisanpassungsklauseln in Verbraucherverträgen und Dreijahresfristen (C-900/24)
- 22.09.2026Berichtigung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge (32023L2225R(03))
- 31.07.2026Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge im Gewerberecht
- 18.05.2026Verbraucherkreditverträge und Förderung klimaneutraler Mobilität