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VerbraucherschutzGesetzBGBl

Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften

BGBlRL (EU) 2023/2225 (CCD II), KWG, § 18a KWG, § 4 Abs. 1a FinDAG, EU+DE

Das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts dient der Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich und passt weitere energierechtliche Vorschriften an. Es wurde am 18. Dezember 2025 ausgefertigt und am 22. Dezember 2025 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2025 I Nr. 347) veröffentlicht.

Die Regelungen betreffen verschiedene Sachgebiete wie Energieversorgung, Besitz- und Verkehrsteuern, Umweltschutz, Luftverkehr, Bauwesen, öffentliche Informationstechnik, Elektrizität und Gas, Arbeitsschutz, Kartellrecht und Börsenvorschriften. Finanzunternehmen, die direkt oder indirekt im Energiehandel oder in der Energieversorgung tätig sind oder entsprechende Finanzprodukte anbieten, könnten von den Änderungen betroffen sein.

Das Gesetz ist seit dem 22. Dezember 2025 in Kraft.

Zum Rahmenwerk: Verbraucherschutz im Finanzgeschäft (CCD II)

Aufsichtlicher Verbraucherschutz im Kreditgeschäft: die Verbraucherkreditrichtlinie CCD II und ihre Umsetzung, Kreditwürdigkeitsprüfung, vorvertragliche Informations- und Erläuterungspflichten, Vorgaben für Werbung und Kostendarstellung, Erlaubnisfragen für Kreditgeber und Kreditvermittler sowie die BaFin-Aufsichtspraxis zum kollektiven Verbraucherschutz.

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