Anordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden in beamtenrechtlichen Angelegenheiten auf die Gerichte und Behörden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums …
RL (EU) 2023/2225 (CCD II), KWG, § 18a KWG, § 4 Abs. 1a FinDAG, EU+DE
Diese Anordnung überträgt die Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden in beamtenrechtlichen Angelegenheiten. Die Zuständigkeit wird auf die Gerichte und Behörden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz übertragen.
Die Regelung betrifft alle Gerichte und Behörden, die dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz unterstehen und mit beamtenrechtlichen Angelegenheiten befasst sind. Für diese bedeutet die Anordnung eine Änderung der Verfahrensabläufe bei der Bearbeitung von Widersprüchen.
Die Anordnung wurde am 01.04.2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Zum Rahmenwerk: Verbraucherschutz im Finanzgeschäft (CCD II)
Aufsichtlicher Verbraucherschutz im Kreditgeschäft: die Verbraucherkreditrichtlinie CCD II und ihre Umsetzung, Kreditwürdigkeitsprüfung, vorvertragliche Informations- und Erläuterungspflichten, Vorgaben für Werbung und Kostendarstellung, Erlaubnisfragen für Kreditgeber und Kreditvermittler sowie die BaFin-Aufsichtspraxis zum kollektiven Verbraucherschutz.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Verbraucherschutz im Finanzgeschäft (CCD II)
- 31.07.2026Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge im Gewerberecht
- 18.05.2026Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge und zur Regelung der Förderung klimaneutraler Mobilität
- 23.04.2026EuGH-Urteil zu Zinsberechnung bei Verbraucherkrediten (C-744/24)
- 17.04.2026Bundestag beschließt Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie 2023
- 05.02.2026Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
- 22.12.2025Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften