RTS zur Identifizierung von Risikoträgern in Wertpapierfirmen (Art. 30 Abs. 4 IFD)
EBA/GL/2021/13, Art. 30–34 RL (EU) 2019/2034, Del. VO (EU) 2021/2154, Del. VO (EU) 2021/2155, EU
Legt qualitative und quantitative Kriterien fest, nach denen Wertpapierinstitute die Mitarbeiter bestimmen, deren Tätigkeit sich wesentlich auf ihr Risikoprofil oder das der von ihnen verwalteten Vermögenswerte auswirkt, etwa Geschäftsleitung, Leiter wesentlicher Geschäftsbereiche und Kontrollfunktionen sowie hoch vergütete Mitarbeiter. Institute müssen die Risikoträger nach diesen Kriterien ermitteln und dokumentieren; für sie gelten die besonderen Vergütungsvorgaben der IFD.
- 12.12.2021
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: Vergütung bei Wertpapierinstituten (IFD): RTS und EBA-Leitlinien
Technische Standards und EBA-Leitlinien zur Vergütungspolitik von Klasse-2-Wertpapierinstituten nach der IFD: Kriterien zur Identifizierung der Risikoträger, zulässige Instrumente für die variable Vergütung, geschlechtsneutrale Vergütung, Verhältnis fixer zu variabler Vergütung, Zurückbehaltung, Malus und Clawback. In Deutschland über die WpI-Vergütungsverordnung umgesetzt.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Vergütung bei Wertpapierinstituten (IFD): RTS und EBA-Leitlinien
- 16.05.2025Allgemeinverfügung Vergütungsanzeigen für Wertpapierinstitute
- 08.05.2023Konsultation zu Vergütungsmeldungen von Wertpapierinstituten (Konsultation 09/2023)
- 19.10.2022Konsultation zum Entwurf der Wertpapierinstituts-Vergütungsverordnung (WpIVergV) (Konsultation 07/2022)
- 07.12.2021RTS zu Instrumenten für die variable Vergütung in Wertpapierfirmen (Art. 32 Abs. 8 IFD)
- 22.11.2021Leitlinien zur Vergütungspolitik von Wertpapierinstituten nach IFD: Anwendung ab 30.04.2022