Allgemeinverfügung Vergütungsanzeigen für Wertpapierinstitute
EBA/GL/2021/13, Art. 30–34 RL (EU) 2019/2034, Del. VO (EU) 2021/2154, Del. VO (EU) 2021/2155, EU
Die BaFin hat eine Allgemeinverfügung zu Vergütungsanzeigen für Wertpapierinstitute erlassen. Diese verpflichtet Mittlere und Große Wertpapierinstitute zur Meldung von Informationen über hohe Vergütungen zum Stichtag 31.12.2024.
Mittlere Wertpapierinstitute müssen Angaben zu Personen mit einer Gesamtvergütung von mindestens 1 Million EUR gemäß Artikel 34 Absatz 4 IFD anzeigen. Große Wertpapierinstitute haben Informationen über Geschäftsleiter, Mitglieder von Verwaltungs- oder Aufsichtsorganen und Mitarbeiter mit einer Gesamtvergütung von mindestens 1 Million EUR gemäß Artikel 75 Absatz 3 CRD zu melden. Zudem müssen Große Wertpapierinstitute, die einen höheren Höchstwert für die variable Vergütung beschlossen haben, entsprechende Informationen gemäß Artikel 94 Absatz 1 Buchstabe g Unterabsatz 2 Spiegelstrich 5 CRD auf Einzelinstitutsebene anzeigen.
Die Anzeigen sind bis zum 15.06.2025 elektronisch im XBRL-Format über das Extranet der Deutschen Bundesbank einzureichen. Konsolidierte Meldungen sind für Wertpapierinstitutsgruppen und bestimmte Institutsgruppen vorgesehen, wobei nachgeordnete Institute unter bestimmten Umständen von der Anzeige ausgenommen sind.
So kommentieren Big 4 & Kanzleien
Zum Rahmenwerk: Vergütung bei Wertpapierinstituten (IFD): RTS und EBA-Leitlinien
Technische Standards und EBA-Leitlinien zur Vergütungspolitik von Klasse-2-Wertpapierinstituten nach der IFD: Kriterien zur Identifizierung der Risikoträger, zulässige Instrumente für die variable Vergütung, geschlechtsneutrale Vergütung, Verhältnis fixer zu variabler Vergütung, Zurückbehaltung, Malus und Clawback. In Deutschland über die WpI-Vergütungsverordnung umgesetzt.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Vergütung bei Wertpapierinstituten (IFD): RTS und EBA-Leitlinien
- 08.05.2023Konsultation zu Vergütungsmeldungen von Wertpapierinstituten (Konsultation 09/2023)
- 19.10.2022Konsultation zum Entwurf der Wertpapierinstituts-Vergütungsverordnung (WpIVergV) (Konsultation 07/2022)
- 07.12.2021RTS zur Identifizierung von Risikoträgern in Wertpapierfirmen (Art. 30 Abs. 4 IFD)
- 07.12.2021RTS zu Instrumenten für die variable Vergütung in Wertpapierfirmen (Art. 32 Abs. 8 IFD)
- 22.11.2021Leitlinien zur Vergütungspolitik von Wertpapierinstituten nach IFD: Anwendung ab 30.04.2022