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Alle Updates zu STS-Kriterien: ABCP, Nicht-ABCP und bilanzwirksame Verbriefungen (EBA-Leitlinien)
Eigenmittel & AufsichtsrechtKonsultationBaFinKonsultation 12/2019

Konsultation: Rundschreiben zur Konkretisierung der STS-Kriterien für Verbriefungen (Konsultation 12/2019)

BaFinEBA/GL/2018/08, EBA/GL/2018/09, EBA/GL/2024/05, EU

Die BaFin konsultiert den Entwurf eines Rundschreibens zur Konkretisierung der STS-Kriterien (Simple, Transparent and Standardised) für Verbriefungen. Das Rundschreiben übernimmt die Leitlinien der EBA zu den STS-Kriterien nach Artikel 20 bis 22 der Verordnung (EU) Nr. 2017/2402 für Nicht-ABCP-Verbriefungen (EBA/GL/2018/09) sowie nach Artikel 24 und 26 für ABCP-Verbriefungen (EBA/GL/2018/08).

Die Übernahme dieser EBA-Leitlinien in die Verwaltungspraxis der BaFin dient der Vereinheitlichung und Klarstellung der Anforderungen an STS-Verbriefungen. Da das Rundschreiben lediglich auf die bereits bestehenden EBA-Leitlinien verweist, entsteht laut BaFin kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand für die betroffenen Unternehmen.

Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 21.06.2019 schriftlich oder per E-Mail bei der BaFin eingereicht werden. Die BaFin beabsichtigt, die Leitlinien bis zum 01.07.2019 in ihre Verwaltungspraxis zu übernehmen.

Zum Rahmenwerk: STS-Kriterien: ABCP, Nicht-ABCP und bilanzwirksame Verbriefungen (EBA-Leitlinien)

EBA-Leitlinien zur einheitlichen Auslegung der STS-Kriterien für ABCP-, Nicht-ABCP- und bilanzwirksame (synthetische) Verbriefungen. Maßgeblich für Originatoren, Sponsoren, SSPEs, Investoren und STS-Prüfer, die das STS-Label beanspruchen oder darauf vertrauen.

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