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Alle Updates zu STS-Kriterien: ABCP, Nicht-ABCP und bilanzwirksame Verbriefungen (EBA-Leitlinien)
Eigenmittel & AufsichtsrechtKonsultationBaFinKonsultation 12/2024

BaFin-Konsultation zu STS-Kriterien für Verbriefungen (12/2024)

BaFinEBA/GL/2018/08, EBA/GL/2018/09, EBA/GL/2024/05, EU

Die BaFin konsultiert den Entwurf eines Rundschreibens zur Übernahme neuer EBA-Leitlinien. Diese Leitlinien betreffen die Kriterien für einfache, transparente und standardisierte (STS) Verbriefungen, insbesondere für Bilanzverbriefungen. Zudem ändern sie die bestehenden EBA-Leitlinien EBA/GL/2018/08 und EBA/GL/2018/09 zu den STS-Kriterien für ABCP- und Nicht-ABCP-Verbriefungen.

Das Rundschreiben ist für Finanzinstitute relevant, die Verbriefungen durchführen oder in solche investieren. Es konkretisiert die Anforderungen, die Verbriefungen erfüllen müssen, um als STS-Verbriefungen eingestuft zu werden, was sich auf die Eigenkapitalanforderungen auswirken kann. KPMG weist in einem Fachbeitrag auf die Konkretisierung der STS-Kriterien hin, was die praktische Bedeutung für die Marktteilnehmer unterstreicht.

Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 30.12.2024 bei der BaFin eingereicht werden. Die BaFin beabsichtigt, die EBA-Leitlinien bis zum 15.01.2025 in ihre Verwaltungspraxis zu übernehmen.

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Zum Rahmenwerk: STS-Kriterien: ABCP, Nicht-ABCP und bilanzwirksame Verbriefungen (EBA-Leitlinien)

EBA-Leitlinien zur einheitlichen Auslegung der STS-Kriterien für ABCP-, Nicht-ABCP- und bilanzwirksame (synthetische) Verbriefungen. Maßgeblich für Originatoren, Sponsoren, SSPEs, Investoren und STS-Prüfer, die das STS-Label beanspruchen oder darauf vertrauen.

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