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Alle Updates zu STS-Kriterien: ABCP, Nicht-ABCP und bilanzwirksame Verbriefungen (EBA-Leitlinien)
Eigenmittel & AufsichtsrechtRundschreibenBaFinRundschreiben 01/2025

BaFin übernimmt EBA-Leitlinien zu STS-Kriterien für Bilanzverbriefungen (Rundschreiben 01/2025)

BaFinEBA/GL/2018/08, EBA/GL/2018/09, EBA/GL/2024/05, EU

Die BaFin hat das Rundschreiben 01/2025 (BA) veröffentlicht, das die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA/GL/2024/05) zu den STS-Kriterien für Bilanzverbriefungen in ihre Verwaltungspraxis übernimmt. Es konkretisiert die Kriterien nach Artikel 26b bis 26e der Verordnung (EU) Nr. 2017/2402.

Zudem ändert das Rundschreiben die bestehenden EBA-Leitlinien EBA/GL/2018/08 und EBA/GL/2018/09, die sich auf die STS-Kriterien für ABCP- und Nicht-ABCP-Verbriefungen beziehen. Die Übernahme dieser Leitlinien in die Verwaltungspraxis der BaFin erfolgt im Einklang mit ihrer Zusage gegenüber der EBA.

Die Übernahme der EBA-Leitlinien in die Verwaltungspraxis der BaFin ist zum 15.01.2025 erfolgt. Finanzinstitute, die Verbriefungen durchführen, müssen die konkretisierten STS-Kriterien und die geänderten Leitlinien beachten.

Zum Rahmenwerk: STS-Kriterien: ABCP, Nicht-ABCP und bilanzwirksame Verbriefungen (EBA-Leitlinien)

EBA-Leitlinien zur einheitlichen Auslegung der STS-Kriterien für ABCP-, Nicht-ABCP- und bilanzwirksame (synthetische) Verbriefungen. Maßgeblich für Originatoren, Sponsoren, SSPEs, Investoren und STS-Prüfer, die das STS-Label beanspruchen oder darauf vertrauen.

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