BaFin übernimmt EBA-Leitlinien zu STS-Kriterien für Bilanzverbriefungen (Rundschreiben 01/2025)
EBA/GL/2018/08, EBA/GL/2018/09, EBA/GL/2024/05, EU
Die BaFin hat das Rundschreiben 01/2025 (BA) veröffentlicht, das die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA/GL/2024/05) zu den STS-Kriterien für Bilanzverbriefungen in ihre Verwaltungspraxis übernimmt. Es konkretisiert die Kriterien nach Artikel 26b bis 26e der Verordnung (EU) Nr. 2017/2402.
Zudem ändert das Rundschreiben die bestehenden EBA-Leitlinien EBA/GL/2018/08 und EBA/GL/2018/09, die sich auf die STS-Kriterien für ABCP- und Nicht-ABCP-Verbriefungen beziehen. Die Übernahme dieser Leitlinien in die Verwaltungspraxis der BaFin erfolgt im Einklang mit ihrer Zusage gegenüber der EBA.
Die Übernahme der EBA-Leitlinien in die Verwaltungspraxis der BaFin ist zum 15.01.2025 erfolgt. Finanzinstitute, die Verbriefungen durchführen, müssen die konkretisierten STS-Kriterien und die geänderten Leitlinien beachten.
Zum Rahmenwerk: STS-Kriterien: ABCP, Nicht-ABCP und bilanzwirksame Verbriefungen (EBA-Leitlinien)
EBA-Leitlinien zur einheitlichen Auslegung der STS-Kriterien für ABCP-, Nicht-ABCP- und bilanzwirksame (synthetische) Verbriefungen. Maßgeblich für Originatoren, Sponsoren, SSPEs, Investoren und STS-Prüfer, die das STS-Label beanspruchen oder darauf vertrauen.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu STS-Kriterien: ABCP, Nicht-ABCP und bilanzwirksame Verbriefungen (EBA-Leitlinien)
- 10.12.2024BaFin-Konsultation zu STS-Kriterien für Verbriefungen (12/2024)
- 27.05.2024Leitlinien zu STS-Kriterien für bilanzwirksame Verbriefungen, Anpassung der Leitlinien von 2018
- 21.04.2023Konsultation zu STS-Kriterien für bilanzwirksame Verbriefungen
- 01.07.2019BaFin übernimmt EBA-Leitlinien zu STS-Kriterien für Verbriefungen (Rundschreiben 04/2019)
- 07.06.2019Konsultation: Rundschreiben zur Konkretisierung der STS-Kriterien für Verbriefungen (Konsultation 12/2019)
- 12.12.2018Leitlinien zu STS-Kriterien für ABCP- und Nicht-ABCP-Verbriefungen