BaFin übernimmt EBA-Leitlinien zu STS-Kriterien für Verbriefungen (Rundschreiben 04/2019)
EBA/GL/2018/08, EBA/GL/2018/09, EBA/GL/2024/05, EU
Die BaFin hat die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zu den STS-Kriterien für Verbriefungen in ihre Verwaltungspraxis übernommen. Dies betrifft die Kriterien für Nicht-ABCP-Verbriefungen gemäß Artikel 20 bis 22 der Verordnung (EU) Nr. 2017/2402 (EBA/GL/2018/09) sowie für ABCP-Verbriefungen nach Artikel 24 und 26 derselben Verordnung (EBA/GL/2018/08).
Durch die Übernahme in die Verwaltungspraxis der BaFin sind die genannten EBA-Leitlinien nun für die beaufsichtigten Unternehmen in Deutschland verbindlich. Finanzinstitute, die Verbriefungen emittieren oder in diese investieren, müssen die konkretisierten STS-Kriterien (Simple, Transparent and Standardised) beachten, um die entsprechenden regulatorischen Vorteile nutzen zu können.
Die Übernahme der Leitlinien erfolgte zum 1. Juli 2019, womit die BaFin ihrer gegenüber der EBA abgegebenen Erklärung nachkommt.
Zum Rahmenwerk: STS-Kriterien: ABCP, Nicht-ABCP und bilanzwirksame Verbriefungen (EBA-Leitlinien)
EBA-Leitlinien zur einheitlichen Auslegung der STS-Kriterien für ABCP-, Nicht-ABCP- und bilanzwirksame (synthetische) Verbriefungen. Maßgeblich für Originatoren, Sponsoren, SSPEs, Investoren und STS-Prüfer, die das STS-Label beanspruchen oder darauf vertrauen.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu STS-Kriterien: ABCP, Nicht-ABCP und bilanzwirksame Verbriefungen (EBA-Leitlinien)
- 15.01.2025BaFin übernimmt EBA-Leitlinien zu STS-Kriterien für Bilanzverbriefungen (Rundschreiben 01/2025)
- 10.12.2024BaFin-Konsultation zu STS-Kriterien für Verbriefungen (12/2024)
- 27.05.2024Leitlinien zu STS-Kriterien für bilanzwirksame Verbriefungen, Anpassung der Leitlinien von 2018
- 21.04.2023Konsultation zu STS-Kriterien für bilanzwirksame Verbriefungen
- 07.06.2019Konsultation: Rundschreiben zur Konkretisierung der STS-Kriterien für Verbriefungen (Konsultation 12/2019)
- 12.12.2018Leitlinien zu STS-Kriterien für ABCP- und Nicht-ABCP-Verbriefungen