Ausdehnung des Geldwäsche-Übereinkommens auf Gibraltar
GwG, DE
Diese Bekanntmachung informiert über die Ausdehnung des Übereinkommens über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten auf Gibraltar. Das Vereinigte Königreich hat die Erstreckung des Übereinkommens vom 8. November 1990 auf Gibraltar erklärt.
Die Ausdehnung des Übereinkommens auf Gibraltar ist für Finanzinstitute und andere verpflichtete Unternehmen relevant, die Geschäftsbeziehungen zu oder in Gibraltar unterhalten. Sie müssen die dortigen Regelungen zur Geldwäschebekämpfung und Einziehung von Erträgen aus Straftaten beachten und ihre internen Prozesse entsprechend anpassen.
Die Erstreckung des Übereinkommens auf Gibraltar tritt mit Wirkung zum 1. Juli 2025 in Kraft. Die Bekanntmachung enthält zudem Hinweise zu den auf der Webseite des Europarats einsehbaren Vorbehalten und Erklärungen sowie zu den benannten Zentralen Behörden oder Kontaktstellen.
Zum Rahmenwerk: Geldwäschegesetz (GwG)
Das deutsche Geldwäschegesetz mit Sorgfalts-, Melde- und Aufzeichnungspflichten, das derzeit an das EU-Regelwerk angepasst wird.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Geldwäschegesetz (GwG)
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