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Rückzug eines Vorbehalts Schwedens zum Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungs-Übereinkommen des Europarats

BGBlGwG, DE

Diese Bekanntmachung informiert über den Rückzug eines Vorbehalts Schwedens zum Übereinkommen des Europarats über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten und über die Finanzierung des Terrorismus (BGBl. 2016 II S. 1370, 1371).

Schweden hat am 29. April 2025 seinen bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde angebrachten Vorbehalt zu Artikel 3 Absatz 1 des Übereinkommens zurückgezogen. Dies betrifft die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Die Bekanntmachung ist eine Folge der vorherigen Bekanntmachung vom 11. März 2025. Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten als Deutschland sind auf der Webseite des Europarats einsehbar.

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Das deutsche Geldwäschegesetz mit Sorgfalts-, Melde- und Aufzeichnungspflichten, das derzeit an das EU-Regelwerk angepasst wird.

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