Konsultation zur Neufassung des BaFin-Rundschreibens zu Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch (Konsultation 13/2017)
EBA/GL/2022/14, Del. VO (EU) 2024/856, Del. VO (EU) 2024/857, EU
Die BaFin konsultiert einen Entwurf zur Neufassung des Rundschreibens 11/2011 (BA) zu Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch. Die Überarbeitung ist notwendig, um internationale Regelungen der EBA und des BCBS zu implementieren und gleichzeitig den Aufwand für die Kreditwirtschaft angemessen zu halten. Es werden keine zukünftigen Regeln vorweggenommen, und die Berechnung beschränkt sich weiterhin auf den Standardschock von ±200 Basispunkten.
Wesentliche Änderungen umfassen die nicht mehr verbindliche Berücksichtigung von Margencashflows bei der Berechnung des Zinsänderungsrisikos, wobei Institute die Aufsicht über deren Behandlung informieren müssen. Das Ausweichverfahren für Banken ohne barwertige Zinsrisikomessung wird gestrichen, da Institute zukünftig beide Steuerungsperspektiven (barwertig und ertragsorientiert) berücksichtigen müssen. Eine alternative Schockhöhe basierend auf Perzentilen wird nicht übernommen, da eine einheitliche europäische Vorgehensweise noch unklar ist.
Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 17.11.2017 bei der BaFin und Deutschen Bundesbank eingereicht werden. Die BaFin plant, bei Veröffentlichung des Rundschreibens ein Anschreiben mit Auslegungshilfen beizufügen.
Zum Rahmenwerk: Zinsänderungsrisiko und Credit-Spread-Risiko im Anlagebuch (IRRBB, CSRBB)
EBA-Leitlinien zur Identifikation, Messung, Steuerung und Überwachung von Zinsänderungs- und Credit-Spread-Risiken im Anlagebuch, ergänzt um die RTS zum Standardansatz und zum aufsichtlichen Ausreißertest.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Zinsänderungsrisiko und Credit-Spread-Risiko im Anlagebuch (IRRBB, CSRBB)
- 24.04.2024RTS zum aufsichtlichen Ausreißertest: Zinsschocks und starker NII-Rückgang (Art. 98 CRD)
- 24.04.2024RTS zum Standardansatz und vereinfachten Standardansatz für IRRBB (Art. 84 CRD)
- 15.02.2024Konsultation zur Überarbeitung der MaRisk: Umsetzung der EBA-Leitlinien zu IRRBB und CSRBB
- 20.10.2022Leitlinien zu IRRBB und CSRBB: Anwendung ab 30.06.2023, CSRBB ab 31.12.2023
- 14.03.2022Widerruf der Allgemeinverfügung zu Eigenmittelanforderungen für Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch
- 12.08.2019Rundschreiben 06/2019 (BA) - Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch