Rundschreiben 06/2019 (BA) - Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch
EBA/GL/2022/14, Del. VO (EU) 2024/856, Del. VO (EU) 2024/857, EU
Die BaFin hat eine Neufassung des Rundschreibens 9/2018 (BA) zu Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch (ZÄR im AB) veröffentlicht, das zum 31.12.2019 in Kraft tritt. Diese Überarbeitung wurde durch die EBA-Leitlinien zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos bei Geschäften des Anlagebuchs (EBA/GL/2018/02) notwendig.
Das Rundschreiben erweitert die von Instituten zu berücksichtigenden Zinsszenarien, greift aber nicht in deren Methodenfreiheit bei der internen Berechnung und Steuerung der Zinsänderungsrisiken ein. Ziel ist es, der Aufsicht ein umfassenderes Bild der Zinsänderungsrisiken der Institute und des Gesamtbankensektors zu vermitteln. Die BaFin weist zudem darauf hin, dass auch bei Nichtberücksichtigung von Margen im Zinsänderungsrisiko das aus Margen resultierende Risiko in den internen Risikosteuerungs- und -controllingprozessen angemessen berücksichtigt werden muss.
Die Vorgaben zur Berechnung der aufsichtlichen Zinsschockszenarien sind erstmalig zum Meldestichtag 31.12.2019 zu berücksichtigen. Sollte die Überarbeitung der FinaRisikoV bis dahin nicht abgeschlossen sein, ist die Meldung per Excel-Tabelle einzureichen; eine Vorlage wird von der Aufsicht bereitgestellt.
Zum Rahmenwerk: Zinsänderungsrisiko und Credit-Spread-Risiko im Anlagebuch (IRRBB, CSRBB)
EBA-Leitlinien zur Identifikation, Messung, Steuerung und Überwachung von Zinsänderungs- und Credit-Spread-Risiken im Anlagebuch, ergänzt um die RTS zum Standardansatz und zum aufsichtlichen Ausreißertest.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Zinsänderungsrisiko und Credit-Spread-Risiko im Anlagebuch (IRRBB, CSRBB)
- 24.04.2024RTS zum aufsichtlichen Ausreißertest: Zinsschocks und starker NII-Rückgang (Art. 98 CRD)
- 24.04.2024RTS zum Standardansatz und vereinfachten Standardansatz für IRRBB (Art. 84 CRD)
- 15.02.2024Konsultation zur Überarbeitung der MaRisk: Umsetzung der EBA-Leitlinien zu IRRBB und CSRBB
- 20.10.2022Leitlinien zu IRRBB und CSRBB: Anwendung ab 30.06.2023, CSRBB ab 31.12.2023
- 14.03.2022Widerruf der Allgemeinverfügung zu Eigenmittelanforderungen für Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch
- 29.03.2019Konsultation zur Neufassung des Rundschreibens zu Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch (Konsultation 06/2019)