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Eigenmittel & AufsichtsrechtRundschreibenBaFinRundschreiben 06/2019

Rundschreiben 06/2019 (BA) - Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch

BaFinEBA/GL/2022/14, Del. VO (EU) 2024/856, Del. VO (EU) 2024/857, EU

Die BaFin hat eine Neufassung des Rundschreibens 9/2018 (BA) zu Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch (ZÄR im AB) veröffentlicht, das zum 31.12.2019 in Kraft tritt. Diese Überarbeitung wurde durch die EBA-Leitlinien zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos bei Geschäften des Anlagebuchs (EBA/GL/2018/02) notwendig.

Das Rundschreiben erweitert die von Instituten zu berücksichtigenden Zinsszenarien, greift aber nicht in deren Methodenfreiheit bei der internen Berechnung und Steuerung der Zinsänderungsrisiken ein. Ziel ist es, der Aufsicht ein umfassenderes Bild der Zinsänderungsrisiken der Institute und des Gesamtbankensektors zu vermitteln. Die BaFin weist zudem darauf hin, dass auch bei Nichtberücksichtigung von Margen im Zinsänderungsrisiko das aus Margen resultierende Risiko in den internen Risikosteuerungs- und -controllingprozessen angemessen berücksichtigt werden muss.

Die Vorgaben zur Berechnung der aufsichtlichen Zinsschockszenarien sind erstmalig zum Meldestichtag 31.12.2019 zu berücksichtigen. Sollte die Überarbeitung der FinaRisikoV bis dahin nicht abgeschlossen sein, ist die Meldung per Excel-Tabelle einzureichen; eine Vorlage wird von der Aufsicht bereitgestellt.

Zum Rahmenwerk: Zinsänderungsrisiko und Credit-Spread-Risiko im Anlagebuch (IRRBB, CSRBB)

EBA-Leitlinien zur Identifikation, Messung, Steuerung und Überwachung von Zinsänderungs- und Credit-Spread-Risiken im Anlagebuch, ergänzt um die RTS zum Standardansatz und zum aufsichtlichen Ausreißertest.

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