Konsultation zur Neufassung des Rundschreibens zu Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch (Konsultation 06/2019)
EBA/GL/2022/14, Del. VO (EU) 2024/856, Del. VO (EU) 2024/857, EU
Die BaFin konsultiert einen Entwurf zur Neufassung des Rundschreibens 9/2018 (BA) zu Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch. Die Überarbeitung ist notwendig, um die 2018 von der EBA veröffentlichten „Leitlinien zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos bei Geschäften des Anlagebuchs“ zu implementieren, die zum 30. Juni 2019 in Kraft treten.
Wesentliche Neuerungen sind sechs zusätzliche Zinsszenarien, bei denen die negative Auswirkung der Zinsänderung ins Verhältnis zum Kernkapital (Tier 1) gesetzt wird. Überschreitet der Verlust aus mindestens einem Szenario 15 % des Kernkapitals, kann dies einen verstärkten aufsichtlichen Dialog auslösen, jedoch keine automatischen aufsichtlichen Maßnahmen. Zudem dürfen bei der Aggregation von Fremdwährungspositionen Gewinne wesentlicher Fremdwährungen teilweise verrechnet werden, und Institute müssen die Auswirkungen der aufsichtlichen Zinsschocks auf Einzel- und Gruppenebene berechnen und melden, es sei denn, sie nutzen einen Gruppen-Waiver gemäß § 2a KWG.
Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 30. April 2019 bei der BaFin und der Deutschen Bundesbank eingereicht werden. Für Institute der SREP-Kategorien 3 und 4 gilt bezüglich Frühwarnindikator und Credit-Spread-Risiko eine sechsmonatige Übergangsfrist.
Zum Rahmenwerk: Zinsänderungsrisiko und Credit-Spread-Risiko im Anlagebuch (IRRBB, CSRBB)
EBA-Leitlinien zur Identifikation, Messung, Steuerung und Überwachung von Zinsänderungs- und Credit-Spread-Risiken im Anlagebuch, ergänzt um die RTS zum Standardansatz und zum aufsichtlichen Ausreißertest.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Zinsänderungsrisiko und Credit-Spread-Risiko im Anlagebuch (IRRBB, CSRBB)
- 24.04.2024RTS zum aufsichtlichen Ausreißertest: Zinsschocks und starker NII-Rückgang (Art. 98 CRD)
- 24.04.2024RTS zum Standardansatz und vereinfachten Standardansatz für IRRBB (Art. 84 CRD)
- 15.02.2024Konsultation zur Überarbeitung der MaRisk: Umsetzung der EBA-Leitlinien zu IRRBB und CSRBB
- 20.10.2022Leitlinien zu IRRBB und CSRBB: Anwendung ab 30.06.2023, CSRBB ab 31.12.2023
- 14.03.2022Widerruf der Allgemeinverfügung zu Eigenmittelanforderungen für Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch
- 12.08.2019Rundschreiben 06/2019 (BA) - Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch