Konsultation zur Überarbeitung der MaRisk: Umsetzung der EBA-Leitlinien zu IRRBB und CSRBB
EBA/GL/2022/14, Del. VO (EU) 2024/856, Del. VO (EU) 2024/857, EU
Die BaFin hat einen Konsultationsentwurf zur Überarbeitung des MaRisk-Rundschreibens (05/2023 (BA)) veröffentlicht. Ziel ist die vollständige Überführung der EBA-Leitlinien zu Zinsänderungsrisiken und Kreditspreadrisiken im Anlagebuch (EBA/GL/2022/14) in die deutsche Verwaltungspraxis.
Die Anpassung umfasst Ergänzungen zu Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch, die bereits teilweise in den MaRisk enthalten waren, sowie die vollständige Integration eines neuen Moduls (BTR 5) zu Kreditspreadrisiken im Anlagebuch. Die Umsetzung der Anforderungen soll proportional erfolgen, was in der Vorbemerkung der MaRisk (AT 1) klargestellt wird und weitere Öffnungsklauseln überflüssig macht.
Interessierte Parteien können schriftliche Stellungnahmen bis zum 14.03.2024 bei der BaFin und der Deutschen Bundesbank einreichen. Es ist vorgesehen, die Stellungnahmen auf den Internetseiten beider Behörden zu veröffentlichen, sofern keine Einwände erhoben werden.
Zum Rahmenwerk: Zinsänderungsrisiko und Credit-Spread-Risiko im Anlagebuch (IRRBB, CSRBB)
EBA-Leitlinien zur Identifikation, Messung, Steuerung und Überwachung von Zinsänderungs- und Credit-Spread-Risiken im Anlagebuch, ergänzt um die RTS zum Standardansatz und zum aufsichtlichen Ausreißertest.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Zinsänderungsrisiko und Credit-Spread-Risiko im Anlagebuch (IRRBB, CSRBB)
- 24.04.2024RTS zum aufsichtlichen Ausreißertest: Zinsschocks und starker NII-Rückgang (Art. 98 CRD)
- 24.04.2024RTS zum Standardansatz und vereinfachten Standardansatz für IRRBB (Art. 84 CRD)
- 20.10.2022Leitlinien zu IRRBB und CSRBB: Anwendung ab 30.06.2023, CSRBB ab 31.12.2023
- 14.03.2022Widerruf der Allgemeinverfügung zu Eigenmittelanforderungen für Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch
- 12.08.2019Rundschreiben 06/2019 (BA) - Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch
- 29.03.2019Konsultation zur Neufassung des Rundschreibens zu Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch (Konsultation 06/2019)